Meldewesen im Flugverkehr
Konferenz: MEK 2005 - 4. Medizintechnik- und Ergonometriekongress - Vorträge des DGBMT-Kongresses: Medical Devices: Human Factors and Patient Safety
17.03.2005 - 18.03.2005 in Münster, Deutschland
Tagungsband: MEK 2005
Seiten: 4Sprache: DeutschTyp: PDF
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Autoren:
Wiedemann, Rolf (Vereinigung Cockpit e.V., Frankfurt/Main, Deutschland)
Inhalt:
Das ideale Meldesystem gibt es nicht. Jedes Meldesystem ist so gut wie seine Anpassung an die spezifischen Notwendigkeiten des Systems, dessen Verhalten mittels eines Meldesystems gemessen und/oder gesteuert werden soll. Die Luftfahrt zeichnet sich in diesem Zusammenhang durch ihren hohen Grad an Regulierung aus, welcher sich auch in den Bereich des Qualitätsmanagement und der Verpflichtung zur Meldung von klar definierten Vorfällen erstreckt. Die gesetzliche Meldepflicht eines Flugbetriebes wird in den einzelnen Betrieben mit unterschiedlichen Meldesystemen realisiert. Diese Meldesysteme unterliegen jedoch der Disziplinarfunktion sowohl des Flugbetriebes, als auch des Gesetzgebers. Sie erfassen deshalb nur offensichtliche Vorfälle und eigenen sich nur eingeschränkt zu einer umfassenden Qualitätskontrolle. Diese Lücke wird in vielen Flugbetrieben durch vertrauliche Meldesysteme geschlossen. Ihre Funktion ist abhängig vom Vertrauen der Meldenden in die Vertraulichkeit des Systems. Die Verwaltung liegt deshalb meist bei der Flugsicherheitsabteilung, da diese in vielen Flugbetrieben aus dem Disziplinargefüge der Organisation herausgelöst ist. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Entkoppelung von forensischen und qualitätssichernden Fragen durch die Nutzung unterschiedlicher, angepasster Meldesysteme versucht wird.