"OÖ Land unter" - Erstidentifikation von Überflutungsflächen und Abflussbereichen als wasserwirtschaftlich besonders bedeutende Flächen in Oberösterreich
Konferenz: Angewandte Geoinformatik 2010 - 22. AGIT-Symposium
07.07.2010 - 09.07.2010 in Salzburg, Austria
Tagungsband: Angewandte Geoinformatik 2010
Seiten: 6Sprache: DeutschTyp: PDF
Autoren:
MALLINGER-HOHENSINN, Andreas; WEINGRABER, Felix (Abt. Oberflächengewässerwirtschaft, Land Oberösterreich, Österreich)
Inhalt:
Im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) wurde eine umfassende Analyse des Zustands unserer Gewässer durchgeführt. Auf Grund der markanten Einengung unserer Gewässer durch die Nutzung als Verkehrswege, zur Energiegewinnung, Umgestaltung im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen oder zur Landgewinnung für die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen wird der gute Zustand/das gute Potenzial vielfach an unseren Gewässern nicht erreicht. Für die Gewässersanierung werden Flächen benötigt, die derzeit unterschiedlichen Nutzungen unterliegen. Um mögliche Konfliktbereiche mit aktuellen Flächennutzern wie der Forstwirtschaft, Landwirtschaft und der Grundwasserwirtschaft frühzeitig identifizieren und Lösungsstrategien mit allen Betroffenen entwickeln zu können, war eine grobe Vorabschätzung der für Renaturierungsmaßnahmen bzw. Retentionsmaßnahmen in Frage kommenden Bereiche erforderlich. Dieser Vorausweisung wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass aufgrund der erforderlichen Erdbewegungen Renaturierungsmaßnahmen nur bis zu einem gewissen Höhenunterschied zwischen Umland und Gewässer realisierbar sind. Seitens der Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft des Landes OÖ wurde für die Vorabschätzung von Überflutungsflächen und Abflussbereichen eine flächendeckende Ausweisung betroffener Flächen (Waldflächen, Naturschutzgebiete, Schutz- und Schongebiete der Wasserwirtschaft) ohne exakten Genauigkeitsanspruch gefordert. Diesem Anspruch sollte die Vorausweisung von Überflutungsflächen und Abflussbereichen in einer GIS-Analyse ohne hydraulischen Ansatz genügen.