Blitzschutz von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte

Konferenz: Blitzschutztagung - 15. VDE Blitzschutztagung
10.10.2023-12.10.2023 in Aschaffenburg, Deutschland

Tagungsband: VDE-Fb. 80: 15. VDE Blitzschutztagung,

Seiten: 6Sprache: DeutschTyp: PDF

Autoren:
Schwalt, Lukas; Pack, Stephan (Institut für Hochspannungstechnik und Systemmanagement, Technische Universität Graz, Österreich)
Kompacher, Mario (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A15, Österreich)

Inhalt:
Photovoltaik-Anlagen werden zunehmend zu einem wesentlichen Bestandteil der elektrischen Energieversorgung in Österreich, um die landesweiten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 36 % gegenüber 2005 zu reduzieren. Der prozentuell größere Anteil der Stromaufbringung in Österreich besteht bereits aus erneuerbaren Energien, dennoch zeigen die Statistiken der Gesamtstromaufbringung von 2020, dass ein Ausbau der Windkraft und insbesondere der Ausbau der Photo-voltaik um 11 TWh unabdingbar ist. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) unterliegen den elektrotechnischen Vorschriften, woraus sich die Verpflichtung ergibt, den normativen Blitzschutz zu berücksichtigen, um Schäden an der Anlageninfrastruktur und Personenschäden zu minimieren und eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFA) gelten als elektrische Energieerzeugungsanlagen und werden auf ausgewiesenen Grundstücksflächen errichtet. Die vorliegende Vorschriftensituation im Bereich des Blitzschutzes basiert auf der vierteiligen Normenreihe ÖVE/ÖNORM EN 62305 sowie den dazu relevanten Richtlinien, welche ein Gesamtkonzept zum äußeren und inneren Blitzschutz, der Erdung und des Potenzialausgleichs darstellen. Wird die PV-Anlage als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte betrieben, ist es notwendig Maßnahmen wie eine äußere Umzäunung zu errichten, um den Zugang Unbefugter zu verhindern. Zaun- und Toranlagen sind gegebenenfalls in das Blitzschutzkonzept bzw. in das Erdungssystem einzubinden. Im Zuge dessen, kann in besonderen Fällen auf die Anordnung von Fangeinrichtungen verzichtet werden. Durch ein installiertes engmaschiges Erdungs- und Potentialausgleichsnetzwerk ist zu erwarten, dass bei einem direkten Blitzschlag nur die in direkter Umgebung befindlichen Anlagenteile Schaden nehmen. Bei einer solchen Auslegung ak-zeptiert der Betreiber einen eventuellen Ausfall des getroffenen PV-Moduls bzw. eines Bereichs der PV-Anlage. Ergänzend zur Betrachtung des normativen Blitzschutzes sind dazu organisatorische Maßnahmen der Anforderungen an elektrische Anlagen interdisziplinär anzuwenden, um die Personensicherheit in der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte zu gewährleisten.