Bedeutung der „Löschgrenze“ für die Resonanz-Sternpunkterdung
Konferenz: STE 2014 – Sternpunktbehandlung in Netzen bis 110 kV (D-A-CH) - Beiträge der 3. ETG-Fachtagung
16.09.2014 – 17.09.2014 in Nürnberg, Deutschland
Tagungsband: STE 2014 – Sternpunktbehandlung in Netzen bis 110 kV (D-A-CH)
Seiten: 6Sprache: DeutschTyp: PDF
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Autoren:
Schmidt, U.; Schegner, P. (TU Dresden, Deutschland)
Fickert, L. (TU Graz, Österreich)
Druml, G. (Trench Austria GmbH, Österreich)
Inhalt:
Bei der Festlegung der maximalen Größe von Netzen mit Resonanz-Sternpunkterdung wird häufig die „Löschgrenze“ als ein relevanter Bezugswert verwendet. Streng genommen wird diese „Kenngröße“ im Normenwerk jedoch nur bei der Beeinflussung von Telekommunikationsanlagen durch Starkstromanlagen referenziert (siehe Enwurf E DIN VDE 0845-6-2, Maßnahmen bei Beeinflussung von Fernmeldeanlagen durch Starkstromanlagen - Teil 2: Beeinflussung durch Drehstromanlagen). Nach aktuellem wissenschaftlichem Stand ist die „Löschgrenze“ jedoch sowohl als Kriterium zur Bewertung der Beeinflussung von Telekommunikationsanlagen und erst recht für die Dimensionierung von Netzen mit Resonanz-Sternpunkterdung sehr kritisch zu hinterfragen. Insbesondere bei erhöhtem Kabelanteil in den 20-kV- und 110-kV-Netzen ist die Verwendung hinfällig. Netzbetreiber nutzen insbesondere in der Mittelspannungsebene die Obergrenzen des Erdschluss-Reststromes IRest für die Dimensionierung der Erdungsanlagen. Zulässige Berührungsspannungen UTp sind in der Europanorm EN 50522 („Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV“) festgelegt. Im vorliegenden Beitrag wird die Möglichkeit untersucht, auf die Anwendung der „Löschgrenze“ zu verzichten und/oder geeignete Vorgaben zulässiger Fehlerströme in Netzen mit Resonanzsternpunkt-Erdung abzuleiten.