Regulierung der Netzzuverlässigkeit im Rahmen der Qualitätsregulierung für deutsche Stromnetzbetreiber aus Sicht der BNetzA

Konferenz: VDE-Kongress 2008 - Zukunftstechnologien: Innovationen - Märkte - Nachwuchs
03.11.2008 - 05.11.2008 in München, Deutschland

Tagungsband: VDE-Kongress 2008

Seiten: 3Sprache: DeutschTyp: PDF

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Autoren:
Rendla, Jennifer (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn, Deutschland)

Inhalt:
Ab dem 1. Januar 2009 wird den Netzbetreibern im Rahmen der Anreizregulierung vorgegeben, wie hoch die Erlöse sein dürfen, die sie während der Regulierungsperiode erzielen. Um zu verhindern, dass die Unternehmen diese Erlösvorgaben realisieren, indem sie notwendige Investitionen in die Netze unterlassen und dies ein unzureichendes Niveau der Versorgungsqualität zur Folge hat, ist die Berücksichtigung eines Qualitätselements in der Erlösobergrenzenformel erforderlich. Für die Einführung der Qualitätsregulierung für Stromnetzbetreiber, die gemäß § 19 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) bereits zur oder im Laufe der ersten Regulierungsperiode erfolgen kann, gilt es daher, ein fundiertes Konzept zu entwickeln.