E DIN EN 50342-5 VDE 0510-24:2025-01
Blei-Akkumulatoren-Starterbatterien
Teil 5: Mechanische Eigenschaften von Batteriegehäusen und Griffen;
Deutsche und Englische Fassung prEN 50342-5:2024
Art/Status:
Norm-Entwurf,
gültig
Ausgabedatum: 2025 -01 Erscheinungsdatum:
2024-12 -20
VDE-Artnr.: 1500296
Ende der Einspruchsfrist:
2025-02-20
Dieses Dokument gilt für Gehäuse und Zubehörteile von Blei-Säure-Batterien aus Polypropylen. Der Anwendungsbereich ist auf Starterbatterien für Personenkraftwagen und für Nutz- oder Industriefahrzeuge ausgelegt.
Dieses Dokument dient dazu, Anforderungen an den Rohstoff zur Herstellung von Gehäusen und Zubehörteilen für Starterbatterien zu definieren, Anforderungen an die physikalischen Eigenschaften von Batteriegehäusen festzulegen und einheitliche Prüfverfahren für die Validierung zu definieren.
Das Batteriegehäuse und die Zubehörteile entsprechend diesem Dokument bieten keinen Schutz des Polypropylens gegen lichtbedingte Alterung. Die Teile sind für den Einsatz im Motorraum oder in Batteriekästen vorgesehen, wo sie vor Licht geschützt sind.
Gegenüber DIN EN 50342-5 (VDE 0510-24):2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die Norm wurde sprachlich überarbeitet;
b) Abschnitt 3 „Begriffe und Definitionen“ wurde aktualisiert;
c) Abschnitt 4 wurde in Abschnitt 4 bis Abschnitt 6 unterteilt und überarbeitet;
d) Prüfverfahren wurden überarbeitet, z. B. wurde die Durchschlagsprüfung ersetzt;
e) ein neuer normativer Anhang A wurde hinzugefügt;
f) der bisherige normative Anhang A wurde in einen informativen Anhang B umgewandelt und inhaltlich überarbeitet;
g) ein neuer Anhang F wurde hinzugefügt.
Typische Anwendungen sind die Gehäuse von Starterbatterien in Personenkraftwagen oder Nutzfahrzeugen.
Gegenüber DIN EN 50342-5 (VDE 0510-24):2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) die Norm wurde sprachlich überarbeitet;
b) Abschnitt 3 „Begriffe und Definitionen“ wurde aktualisiert;
c) Abschnitt 4 wurde in Abschnitt 4 bis Abschnitt 6 unterteilt und überarbeitet;
d) Prüfverfahren wurden überarbeitet, z. B. wurde die Durchschlagsprüfung ersetzt;
e) ein neuer normativer Anhang A wurde hinzugefügt;
f) der bisherige normative Anhang A wurde in einen informativen Anhang B umgewandelt und inhaltlich überarbeitet;
g) ein neuer Anhang F wurde hinzugefügt.
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