E DIN EN 50122-3/A1 VDE 0115-5/A1:2024-12
Ortsfeste Anlagen für Bahnanwendungen – Elektrische Sicherheit, Erdung und Rückleitung
Teil 3: Gegenseitige Beeinflussung von Wechselstrom- und Gleichstrombahnen;
Deutsche und Englische Fassung EN 50122-3:2022/prA1:2024
Art/Status:
Norm-Entwurf,
gültig
Ausgabedatum: 2024 -12 Erscheinungsdatum:
2024-11 -15
VDE-Artnr.: 1100878
Ende der Einspruchsfrist:
2025-01-15
Dieses Dokument legt die Anforderungen an Schutzmaßnahmen in Bezug auf die elektrische Sicherheit in ortsfesten Anlagen fest, wenn als Folge der gegenseitigen Beeinflussung von elektrischen Wechsel- und Gleichstrom-Bahnenergieversorgungssystemen die Wahrscheinlichkeit der Entstehung von für Menschen oder Betriebsmittel gefährdende Spannungen oder Strömen besteht.
Es ist auch für alle Aspekte ortsfester Anlagen anzuwenden, die notwendig sind, um die elektrische Sicherheit im Laufe von Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Bahnenergieversorgungssystemen sicherzustellen. Gegenseitige Beeinflussung kann auf einer der folgenden Arten auftreten:
- parallele Führung von elektrischen Wechsel- und Gleichstrom-Bahnenergieversorgungssystemen;
- Kreuzung von elektrischen Wechsel- und Gleichstrom-Bahnenergieversorgungssystemen;
- gemeinsame Nutzung von Gleisen, Gebäuden und anderen Bauwerken;
- Systemtrennstellen zwischen elektrischen Wechsel- und Gleichstrom-Bahnenergieversorgungssystemen.
Der Anwendungsbereich ist begrenzt auf die galvanische, induktive, und kapazitive Kopplung der Grundfrequenz von Spannungen und Strömen und deren Überlagerung.
Die Regeln dieses Dokuments können auch für die gegenseitige Beeinflussung nichtelektrifizierter Strecken angewendet werden, wenn gefährdende Spannungen oder Ströme aus dem elektrischen Wechsel- oder Gleichstrom-Bahnenergieversorgungssystem auftreten können.
Dieses Dokument wird folgenden, in Fettschrift gekennzeichneten, Fachgebiet(en) zugeordnet:
Für die Anzeige aller gültigen Dokumente klicken Sie bitte auf den entsprechenden Fachgebiets-Link oder nutzen Sie die erweiterte Normsuche.