E DIN VDE 0100-701 VDE 0100-701:2018-09
Errichten von Niederspannungsanlagen
Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Orte mit Badewanne oder Dusche
(IEC 64/2269/CD:2018); Text Deutsch und Englisch
Art/Status:
Norm-Entwurf,
gültig
Ausgabedatum: 2018 -09 Erscheinungsdatum:
2018-08 -03
VDE-Artnr.: 1100518
Ende der Einspruchsfrist:
2018-10-03
Die besonderen Anforderungen dieses Teiles von DIN VDE 0100 (VDE 0100) sind anzuwenden für elektrische Anlagen an Orten und deren umgebenden Bereiche in Innen- oder Außenbereichen, die eine dauerhaft errichtete Badewanne und/oder Dusche enthalten oder enthalten werden.
Die Anforderungen dieser Norm sind auch anzuwerden für die fest errichtete elektrische Anlage in mobilen Anwendungen, z. B. in Caravans, Mobilheimen oder Duschcontainern.
ANMERKUNG 1 Für Räume mit Badewanne oder Dusche zur medizinischen Behandlung können besondere Anforderungen notwendig sein.
ANMERKUNG 2 Für fabrikfertige Bade- und oder Duscheinrichtungen siehe auch DIN EN 60335-2-105 (VDE 0700-105).
Gegenüber DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-520):2008-10 wurden u. a. folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich um den Außenbereich erweitert und deshalb Räume in Orte geändert;
b) Anforderungen in Zusammenhang mit fest angebrachten Abtrennungen wurden präzisiert;
c) Restwandtiefe wurde auf die Bereiche 1 und 2 begrenzt;
d) Bereich 1 lässt nun Leuchten mit 230 V zu, wenn die Leuchtmittel nicht auswechselbar sind.
Gegenüber DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anwendungsbereich um den Außenbereich erweitert und deshalb Räume in Orte geändert;
b) Anforderungen in Zusammenhang mit fest angebrachten Abtrennungen wurden präzisiert;
c) Bereich 3 wurde eingeführt;
d) es werden auch Duschen im Bereich 1 von Badewannen behandelt;
e) beim Querschnitt für den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich wird nun auf 415.2 verwiesen;
f) die Restwandtiefe wurde auf die Bereiche 1 und 2 begrenzt;
g) Bereich 1 lässt nun Leuchten mit 230 V zu, wenn die Leuchtmittel nicht auswechselbar sind;
h) die Deutsche Fassung wurde im Abschnitt 701.3 an die aktuellen Standardtexte angepasst.
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