DIN EN 60793-2-50 VDE 0888-325:2009-06
Lichtwellenleiter
Teil 2-50: Produktspezifikationen – Rahmenspezifikation für Einmodenfasern der Kategorie B
(IEC 60793-2-50:2008); Deutsche Fassung EN 60793-2-50:2008
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2009 -06
VDE-Artnr.: 0888096
Ende der Übergangsfrist:
2016-01-17
Dieser Teil der IEC 60793 2 gilt für Lichtwellenleiter der Typen B1.1, B1.2, B1.3 und der Kategorien B2, B4, B5 und B6. Eine Gegenüberstellung Im Anhang I veranschaulicht den Bezug der IEC- und ITU-T-Bezeichnungen zueinander. Diese Fasern werden in Nachrichtenübertragungseinrichtungen und Lichtwellenleiterkabeln eingesetzt oder können deren Bestandteil sein.
Für diese Fasern gelten drei Arten von Anforderungen:
- allgemeine Anforderungen, festgelegt in IEC 60793 2;
- spezielle Anforderungen, die für die Einmodenfasern der Kategorie B gemeinsam gelten, sind in der vorliegenden Norm in Abschnitt 3 enthalten;
- besondere Anforderungen an einzelne Fasertypen oder spezielle Anwendungen sind in den Anhängen A bis G festgelegt;
- Bei einigen Familienspezifikationen gibt es Unterkategorien, die auf der Basis von Unterschieden in den Spezifikationen der Übertragungseigenschaften eingeteilt werden. Die Bezeichnungen für diese Unterkategorien sind in den jeweiligen Familienspezifikationen angegeben.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60793-2-50 VDE 0888-325:2005-01
Gegenüber DIN EN 60793-2-50 (VDE 0888-325):2005-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die Anforderungen an die betreffenden ITU-T-Empfehlungen wurden angepasst, einschließlich engerer Grenzabweichungen vieler Parameter;
b) Möglichkeiten zur Festlegung von Anforderungen an Unterkategorien wurden aufgenommen;
c) für Fasern der Kategorie B1.2 wurden nun zwei Unterkategorien eingefügt;
d) für Fasern der Kategorie B4 wurden nun drei Unterkategorien eingefügt;
e) für zwei der Unterkategorien für Fasern der Kategorie B4 wurde das bisherige Verfahren für die Festlegung des Koeffizienten der chromatischen Dispersion durch wellenlängenabhängige Grenzkurven ersetzt;
f) eine neue Kategorie B5, die den in der ITU-T-Empfehlung G.656 definierten Fasern entspricht, wurde hinzugefügt;
g) eine neue Kategorie B6, die den in der ITU-T-Empfehlung G.657 definierten Fasern entspricht, wurde hinzugefügt;
h) ein informativer Anhang wurde ergänzt, in dem die Nomenklatur der Fasern nach IEC Spezifikationen derjenigen nach ITU-T-Empfehlungen gegenübergestellt wird;
i) ein Abschnitt für Begriffe wurde hinzugefügt;
j) ein Abschnitt für Abkürzungen wurde hinzugefügt;
k) die Datumsangaben in den normativen Verweisungen wurden gestrichen.