VDE-AR-E 2866-10 Anwendungsregel:2009-07
Funkanlagen für die digitale Übertragung von Bild- und Tonsignalen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im 2,3-GHz-Frequenzbereich
Technische Anforderungen und deren Messmethoden
Art/Status:
Anwendungsregel,
gültig
Ausgabedatum: 2009 -07
VDE-Artnr.: 0866003
Funkanlagen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben fallen nicht unter die R&TTE-Richtlinie. In Zustimmung der Polizeien des Bundes und der Länder wurde deshalb diese Anwendungsregel erstellt, deren Anwendung den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben empfohlen wird.
Diese Anwendungsregel gilt für portable und mobile Funkanlagen für die drahtlose digitale Übertragung von Bild- und Tonsignalen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Diese Funkanlagen verwenden entweder integrierte Antennen oder Antennenbuchsen.
Es sind keine digitalen Modulationstechniken ausgeschlossen, sofern die modulierten Signale innerhalb der beschriebenen Grenzwerte liegen.
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