DIN EN 60127-1 VDE 0820-1:2011-12
Geräteschutzsicherungen
Teil 1: Begriffe für Geräteschutzsicherungen und allgemeine Anforderungen an G-Sicherungseinsätze
(IEC 60127-1:2006 + A1:2011); Deutsche Fassung EN 60127-1:2006 + A1:2011
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2011 -12
VDE-Artnr.: 0820027
Ende der Übergangsfrist:
2018-03-25
Dieser Teil der Normenreihe IEC 60127 umfasst allgemeine Anforderungen und Prüfungen für alle Typen der Kategorie Geräteschutzsicherungen (z. B. G-Sicherungseinsätze, Kleinstsicherungseinsätze und welteinheitliche modulare Sicherungseinsätze), die zum Schutz von elektrischen Geräten, elektronischen Ausrüstungen und Teilen derselben dienen, die üblicherweise für den Gebrauch in Innenräumen bestimmt sind.
Besondere Einzelheiten, die sich auf die einzelnen Ausführungsformen beziehen, sind in den nachfolgenden Teilen angegeben.
Diese Norm gilt nicht für Geräteschutzsicherungen, die unter besonderen Bedingungen, wie korrosiver oder explosiver Atmosphäre, verwendet werden.
Der Zweck dieser Norm ist:
a) einheitliche Anforderungen für G Sicherungen festzulegen, um Geräte oder Teile von Geräten in möglichst wirksamer Weise schützen zu können;
b) die Wirkungsweise der Sicherungen so festzulegen, dass sie den Herstellern von elektrischen Geräten und elektronischen Ausrüstungen als Richtlinie dienen kann und dass gewährleistet ist, dass für den Ersatzbedarf Sicherungseinsätze entsprechender Abmessungen und Charakteristiken zur Verfügung stehen;
c) Prüfverfahren festzulegen;
d) die maximale Leistungsabgabe der Sicherungseinsätze festzulegen, um eine gute Kompatibilität mit der aufnehmbaren Leistung der Sicherungshalter zu gewährleisten (siehe IEC 60127 6).
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60127-1 VDE 0820-1:2007-02
Gegenüber DIN EN 60127-1 (VDE 0820-1):2007-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Alle Abschnitte wurden unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der vorherigen Ausgabe entsprechend den aktuellen Anforderungen an Form und Gestaltung überarbeitet.
b) Unter 9.4 "Dauerprüfung" wurde der Aufzählungspunkt c) teilweise geändert.