Cover DIN EN IEC 60794-1-31 VDE 0888-100-31:2022-11
größer

DIN EN IEC 60794-1-31 VDE 0888-100-31:2022-11

Lichtwellenleiterkabel

Teil 1-31: Fachgrundspezifikation – LWL-Kabelelemente – LWL-Bandkabel

(IEC 60794-1-31:2021); Deutsche Fassung EN IEC 60794-1-31:2021
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2022 -11
VDE-Artnr.: 0800833

Dieser Teil von IEC 60794, welcher eine Fachgrundspezifikation ist, behandelt LWL-Bandkabel. In diesem Teil festgelegte Anforderungen gelten für LWL-Bandkabel für die Verwendung in Telekommunikationseinrichtungen und Einrichtungen, in welchen vergleichbare Techniken angewendet werden, insbesondere LWL-Kabel nach IEC 60794-2 für die Verwendung in Innenräumen, nach IEC 60794-3 für die Verwendung im Freien, nach IEC 60794-4 für Luftkabel auf Freileitungen, in IEC 60794-5 für Mikrorohrkabel zur Installation durch Einblasen und in IEC 60794-6 für die Verwendung im Innen- und Außenbereich. Die genauen Spezifikationen können in den Spezifikationen für jede Anwendung wie z. B. IEC 60794-2 und IEC 60794-3 verifiziert werden.
Das Dokument beschreibt allgemeine Anforderungen, den Prüfaufbau, die Höchstmaße und die strukturelle Geometrie von LWL-Bandkabeln sowie mechanische Anforderungen.
Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments.
Gegenüber DIN EN IEC 60794-1-31:2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die geometrischen Anforderungen an LWL-Bandkabel mit einem üblichen Durchmesser der Faserbeschichtung von 250 µm wurden geändert und diejenigen für LWL-Bandkabel mit einem üblichen Durchmesser der Faserbeschichtung von 200 µm wurden hinzugefügt.
b) „Kennzeichnung durch Positionsangabe“ und „Kennzeichnung durch Bandcodierung und Faserfärbung“ werden in einen neuen informativen Anhang A verschoben.
Die Norm erhöht durch ihre Anwendung die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender und gibt Prüflaboren und Herstellern definierte Angaben zur Prüfung.

Gegenüber DIN EN IEC 60794-1-31:2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die geometrischen Anforderungen an LWL-Bandkabel mit einem üblichen Durchmesser der Faserbeschichtung von 250 µm wurden geändert und diejenigen für LWL-Bandkabel mit einem üblichen
Durchmesser der Faserbeschichtung von 200 µm wurden hinzugefügt.
b) „Kennzeichnung durch Positionsangabe“ und „Kennzeichnung durch Bandcodierung und Faserfärbung“ werden in einen neuen informativen Anhang A verschoben.