DIN EN 55011 VDE 0875-11:2017-03
Industrielle, wissenschaftliche und medizinische Geräte
Funkstörungen – Grenzwerte und Messverfahren
(CISPR 11:2015, modifiziert); Deutsche Fassung EN 55011:2016
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2017 -03
VDE-Artnr.: 0800391
Ende der Übergangsfrist:
2020-04-21
Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 55011:2016. Sie übernimmt die 6. Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 11 (Ausgabe 2015) mit gemeinsamen europäischen Abänderungen. Die Norm gilt für die Funk-Entstörung von (Hochfrequenz-)Geräten für industrielle, wissenschaftliche, medizinische und häusliche Anwendungen sowie von ISM-HF-Anwendungen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 400 GHz, wobei die Festlegungen bis zur oberen Frequenz 18 GHz beschränkt sind, und spezifiziert die hierzu erforderlichen Grenzwerte der Störspannung und der Störfeldstärke sowie die zugehörigen Messverfahren für Messungen auf einem Messplatz oder am Aufstell- und Betriebsort des zu messenden Geräts. Messungen brauchen jedoch nur für die Frequenzen durchgeführt werden, für die auch Grenzwerte spezifiziert sind.
Die von dieser Norm erfassten Geräte und Betriebsmittel werden, abhängig vom Einsatzort (Wohn- oder Industriebereich), in zwei Klassen A und B eingeteilt. Ferner werden sie, falls die erzeugte Hochfrequenzenergie zur Behandlung von Materialien und/oder für Zwecke der Untersuchung bzw. Analyse erforderlich ist, in die Gruppe 2 einsortiert. Die anderen von dieser Norm erfassten Geräte fallen in die Gruppe 1. Die für die Benutzung durch ISM-Geräte von der Internationalen Fernmeldeunion festgelegten Grundfrequenzen sowie die zusätzlich für einzelne CENELEC-Mitgliedstaaten festgelegten Grundfrequenzen werden ebenfalls in dieser Norm angegeben (Tabelle 1 für erstere und Tabelle ZB.1 für in einzelnen CENELEC-Mitgliedstaaten für die Benutzung durch ISM-Geräte festgelegte Frequenzen). Ein spezielles Augenmerk wird nochmals auf den Schutz von Sicherheits- sowie von besonderen empfindlichen Funkdiensten gerichtet. Die entsprechenden Frequenzbereiche dieser Dienste sind in den informativen Anhängen F und G dieser Norm angegeben.
Die Norm enthält ferner Festlegungen für die statistische Ermittlung der Konformität und für die Berücksichtigung der Unsicherheit der Messgeräte.
Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe wurden Grenzwerte für und Festlegungen zur Messung der Störaussendung von Leistungswechselrichtern, die zum Anschluss von Geräten und Anlagen an das öffentliche Niederspannungsnetz benutzt werden (als Abkürzung für diese Geräte wird "GCPC" verwendet, die aus dem englischen "grid connected power converter" abgeleitet wurde). Hierbei werden zunächst Definitionen für die Wechselrichter bzw. Leistungsumrichter in der Norm ergänzt und die Geräte in die ISM-Gruppe 1 nach dieser Norm einsortiert. Beispiele für solche Wechselrichter oder Leistungsrichter sind Geräte, die für den Anschluss von Photovoltaikanlagen benutzt werden. Die für die Wechselrichter geltenden Grenzwerte werden für den Wechselstromanschluss unter Bezugnahme auf die Tabellen 2 und 4 und für den Gleichstromanschluss unter Bezugnahme auf die Tabellen 3 und 5 spezifiziert.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 55011 VDE 0875-11:2011-04
Gegenüber DIN EN 55011 (VDE 0875-11):2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Änderung der Anmerkung in Abschnitt 1 dahingehend, dass Induktionskochgeräte nun aus dem Anwendungsbereich der Norm ausgenommen sind; Herausnahme von Induktionskochgeräten aus der Beispielliste für Geräte der Gruppe 2 im Anhang A; Streichung der bisherigen Festlegungen (einschließlich der Tabellen 8, 12 und 13) für Induktionskochgeräte in 6.3.1.3, 6.3.2.2, 6.3.2.3, 7.6.7, da diese mittlerweile in die CISPR 14-1 bzw. EN 55014-1 übernommen wurden;
b) Aktualisierung der normativen Verweisungen in Abschnitt 2;
c) Umsortierung der bisherigen Definitionen (in eine im Englischen alphabetische Reihenfolge) und Hinzufügung der neuen Definitionen 3.1, 3.4, 3.8, 3.11 bis 3.16; Verallgemeinerung der Bezugnahme auf Wechselstrom-Netzanschlüsse statt der bislang in Bezug genommenen Wechselstrom-Netzeingänge;
d) Erweiterung der Definition der Gruppe 2 in 5.1 (vorher 5.2) und im Anhang A auf die Übertragung elektromagnetischer Energie;
e) Verschiebung des Warnhinweises für Geräte der Klasse A nach 5.3 (vorher 5.1) und der Festlegung zur Klasseneinteilung von Lichtbogenschweißeinrichtungen nach 5.2 (vorher 5.3);
f) Streichung des Satzes in 6.1, dass Bauelemente und Baugruppen, die keine eigenständigen ISM-Funktionen erfüllen, von den Prüfanforderungen und Grenzwerten dieser Norm ausgenommen sind;
g) Hinzufügung eines Satzes in 6.2.1.1 bezüglich der Gültigkeit der für Niederspannungs-Gleichstromversorgungsanschlüsse angegebenen Grenzwerte;
h) Hinzufügung von Anforderungen für die leitungsgeführte Störaussendung an Gleichstromanschlüssen (neue Tabellen X.1 und X.2) und Ersatz der Tabelle 2 durch eine neue Tabelle mit zusätzlichen Anforderungen an elektronische Hochleistungssysteme und -einrichtungen in 6.2.1.3;
i) Umnummerierung der Tabellen 14 bis 16 in Tabellen 11 bis 13, Streichung der Tabelle 12 und Hinzufügung der neuen Tabelle 13);
j) Hinzufügung von Hinweisen zum Charakter der Anforderungen als wesentliche Anforderungen, zum Zusammenhang mit Typprüfungen und von Anforderungen an Komponenten und Baugruppen in 7.1;
k) Hinzufügung von 7.3.2.1 bis 7.3.2.3;
l) Hinzufügung der Anmerkung 2 und beispielhafter Bilder in 7.5.1;
m) Hinzufügung von 7.5.3.1 bis 7.5.3.4, wobei der ursprüngliche Text von 7.5.3 im neuen 7.5.3.2 untergebracht wird und die anderen Abschnitte neue Festlegungen enthalten;
n) Hinzufügung einer Festlegung in 7.5.3.1 betreffend den Anschluss von Niederspannungs-Wechselstrom-Netzanschlüssen von Zusatz-/Hilfseinrichtungen;
o) Erhöhung der oberen Arbeitsfrequenzgrenze der in 7.6.2.1 erfassten Therapiegeräte auf 400 MHz und Erhöhung der unteren Arbeitsfrequenzgrenze der in 7.6.2.2 erfassten Therapiegeräte auf 400 MHz (d. h. Verschiebung der Frequenzgrenze zwischen 7.6.2.1 und 7.6.2.2 auf 400 MHz;
p) Streichung der restlichen Absätze nach dem ersten Absatz in 7.6.2.2;
q) Hinzufügung von Festlegung zu den Betriebsbedingungen von Labor- und Messgeräten in 7.6.4;
r) Ersatz von Festlegungen in 7.6.5 durch eine Verweisung auf 9.4;
s) Korrektur der Festlegungen in 7.6.7 dahingehend, dass die Lichtbogenschweißeinrichtungen während der Messung eingeschaltet sein müssen;
t) Hinzufügung von Festlegungen zu den Betriebsbedingungen von ISM-HF-Beleuchtungseinrichtungen (neuer Abschnitt 7.6.8);
u) Hinzufügung von Festlegungen zu den Betriebsbedingungen von Mittel- und Hochspannungsschaltgeräten und von Leistungsumrichtern, die zum Anschluss an das Niederspannungsnetz vorgesehen sind (neuer Abschnitt 7.6.9);
v) Hinzufügung von Festlegungen zur Berücksichtigung der Messgeräteunsicherheit in 7.7.1;
w) Hinzufügung von 8.2.2 mit Festlegungen betreffend die Messung der leitungsgeführten Störaussendung von Leistungsumrichtern, die zum Anschluss an das Niederspannungsnetz vorgesehen sind;
x) Hinzufügung von 9.4.2 bis 9.4.4;
y) Ergänzung der Festlegungen zur statistischen Bewertung von seriengefertigten Geräten (bisher im Abschnitt 12) und ihre Verschiebung in einen neuen informativen Anhang H, wodurch sie auch den Charakter "informativ" erhalten;
z) Aufnahme von Leistungsumrichtern, die zum Anschluss an das Niederspannungsnetz vorgesehen sind, in der Beispielliste für Geräte der Gruppe 1 im Anhang A und Hinzufügung der neuen Anhänge X, Y und Z.