DIN EN 50700 VDE 0800-700:2014-05
Informationstechnik
Standortverkabelung als Teil des optischen Zugangsnetzes von optischen Breitbandnetzen;
Deutsche Fassung EN 50700:2014
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2014 -05
VDE-Artnr.: 0800120
Ende der Übergangsfrist:
2026-10-20
Die Breitbandinitiativen der deutschen Bundesregierung wie auch der EU-Kommission fordern den Ausbau der technischen Infrastruktur, um die Privathaushalte flächendeckend mit schnellem Internetzugang (Datenrate mindestens 100 Mbit/s) zu versorgen. Dies ist insbesondere in Flächenstaaten wie Deutschland mit erheblichen Investitionskosten verbunden. In der Vergangenheit haben sowohl national wie regional agierende Netzbetreiber, aber auch Kommunen, in diversen Pilotprojekten Lösungen für die breitbandige Versorgung der Endanwender mit Lichtwellenleitern (sogen. Fibre to the Home, FTTH) realisiert, die jedoch nur bedingt technisch kompatibel waren und in Ermangelung genormter Systemvorgaben hohe Planungs- und Realisierungskosten nach sich zogen.
Eine Initiative von Mitgliedern der Informationstechnischen Gesellschaft (ITG) des VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik e. V. führte daher im Jahr 2008 zur Gründung einer Arbeitsgruppe, die zur Beschleunigung der Breitbandversorgung in der Fläche eine Harmonisierung der technischen Lösungen – im ersten Schritt auf nationaler Ebene und anschließend im europäischen Rahmen – zum Ziel hatte. Die Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe kamen sowohl von den Herstellern entsprechender Systeme, Netzbetreibern, Planern, der Bundesnetzagentur sowie der deutschen Wohnungswirtschaft. Das Ergebnis dieser offenen Spezifikation wurde mit der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-E 2800-901 „Informationstechnik – Breitbandkommunikation – Gebäudeanschluss (FTTB) und Wohnungsanschluss (FTTH) in Lichtwellenleiternetzen“ Ende 2009 veröffentlicht.
Auf deutsche Initiative beschloss CLC/TC 215 im Jahr 2011 die Aufnahme eines europäischen Normvorhabens unter deutscher Führung, in das wesentliche Inhalte der VDE-AR-E 2800-901 eingeflossen sind. Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden im vorliegenden Normentwurf vorgestellt.
Die Europäische Norm legt die Verkabelung von Zugangsnetzen mit Lichtwellenleitern an Standorten mit mehreren Teilnehmern (welche eines oder mehrere Gebäude umfassen dürfen) und unterstützt damit die Verwendung optischer Breitbandnetze. Die Verkabelung im Teilnehmerbereich zur Weiterverteilung der Dienste über die Standorteinrichtungen hinaus wird nicht festgelegt. Die in dieser Norm festgelegte Verkabelung unterstützt einen weiten Bereich von breitbandigen Netzanwendungen, welche Dienste einschließlich Sprache, Daten, Text, Bild und Film bereitstellen.
Diese Europäische Norm legt fest:
a) die Struktur und die Konfiguration der Lichtwellenleiterverkabelung;
b) Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Verkabelung;
c) Wahlmöglichkeiten für die Ausführung.
Die Norm legt bewusst keine komplette FTTx-Verkabelung fest, um Beschränkungen in der Infrastruktur der einzelnen Netzbetreiber zu vermeiden; im Sinne der anwendungsneutralen Vorverkabelung für Standorte nach der Reihe DIN EN 50173 vereinheitlicht sie allerdings einen signifikanten Teil des Verteilzugangsnetzes. Bild 1 zeigt exemplarisch die Einordnung der Verkabelung nach dieser Norm in die Gesamtverkabelung der Transportzugangs- bzw. Verteilzugangsnetze; der hier außerhalb des Standortes gelegene Anschaltepunkt der Netzbetreiber (APN) darf natürlich auch innerhalb eines Standortes liegen.
((Bild))
Damit steht eine ökonomisch attraktive, zukunftssichere Verkabelung für breitbandige Zugangsnetze zur Verfügung, die allen Netzbetreibern gleichermaßen zur Verfügung steht, und die eine zügige Verbreitung von FTTx-Lösungen bis zum Endkunden zu vertretbaren Investitionskosten erlaubt. Mindestens ein großer deutscher Netzbetreiber hat bereits beschlossen, seine Lichtwellenleiter-Infrastrukturinvestitionen nach dieser Norm vorzunehmen, und setzt die hier vorgestellten Ansätze praktisch um.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
VDE-AR-E 2800-901 Anwendungsregel:2009-12