VDE-AR-E 2800-901 Anwendungsregel:2009-12
Informationstechnik – Breitbandkommunikation
Gebäudeanschluss (FTTB) und Wohnungsanschluss (FTTH) an Lichtwellenleiternetze
Art/Status:
Anwendungsregel,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2009 -12
VDE-Artnr.: 0800027
Durch die einheitliche Auslegung der optischen Gebäude- oder Standort-Infrastruktur und die dadurch gebotene Möglichkeit zur gemeinsamen Nutzung oder Wiederverwendung ergeben sich finanzielle Einsparpotenziale, die die Installation optischer Zugangsnetze beschleunigen helfen sollen.
Die Festlegungen dieser VDE-Anwendungsregel greifen, soweit möglich, auf die in der Praxis bewährten Konzepte für anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen nach den Normen der Reihe DIN EN 50173 zurück. Gegenüber diesen Normen erfolgt jedoch eine Beschränkung auf optische leitungsgebundene Übertragungssysteme, die Datenraten von mindestens 100 MBit/s oder analoge Signale mit mindestens 100 MHz Bandbreite über Glasfasern ins Haus bringen. Bezüglich der unterstützten Systemtechniken wurden keine Einschränkungen vorgesehen. Die derzeit meistverwendeten sowie in der Standardisierung befindlichen Systemvarianten dienen als Anhaltspunkt für die Darstellung; sie werden im Anhang A aufgelistet.
Dieses Dokument definiert diejenigen Architekturen und Elemente der Glasfaser-Infrastruktur in Gebäuden und Standorten, die sich zwischen dem Übergang aus dem externen Netz und dem Übergang ins Wohnungs- oder Büronetz befinden (Bild 1). Dazu zählt insbesondere die Vertikalverkabelung in Mehrfamilienhäusern oder die Standort-Verkabelung bei größeren Gebäudekomplexen samt zugehöriger Verteiler. Im Folgenden wird nicht mehr zwischen der Nutzung zu Wohn- und Büro-Zwecken unterschieden. Stattdessen wird für Wohnung und Büro einheitlich der Begriff "Wohnung" verwendet.
Die notwendigen Elemente der Gebäude-Kabelinfrastruktur werden derart spezifiziert, dass den Netzbetreibern folgende Möglichkeiten offen stehen:
- gleichzeitige Anbindung eines Gebäudes und darin befindlicher Wohnungen an das Fasernetz mehrerer Netzbetreiber unter Verwendung jeweils eigener externer Faser-Kabel
- Verwendung unterschiedlicher optischer Systemtechniken durch den/die Netzbetreiber
- optionale Fernüberwachung und Management der/des Faserabschlusspunkte(s) im Gebäude oder in der Wohnung durch den jeweiligen Netzbetreiber
- gemeinsame Verwendung einer Einmodenglasfaser-Infrastruktur im Vertikalbereich für den Fall der gleichzeitigen Anbindung einzelner Wohnungen durch unterschiedliche Netzbetreiber
- gemeinsame Verwendung einer eventuell bereits existierenden Inhaus-Verkabelung auf Basis von Kupfer-Doppeladern, Koaxial-Kabeln, Multimode-Glasfasern, Polymer-Fasern o.ä.