DIN EN 60598-1 VDE 0711-1:2009-09
Leuchten
Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen
(IEC 60598-1:2008, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60598-1:2008 + A11:2009
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2009 -09
VDE-Artnr.: 0711094
Ende der Übergangsfrist:
2017-10-20
Diese Norm legt allgemeine Anforderungen für Leuchten fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis einschließlich 1 000 V enthalten. Die Anforderungen und die dazugehörigen Prüfungen dieser Norm gelten für: Einteilung, Aufschriften, mechanischen und elektrischen Aufbau.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60598-1 VDE 0711-1 Berichtigung 1:2007-11
DIN EN 60598-1/A1 VDE 0711-1/A1:2007-06
DIN EN 60598-1 VDE 0711-1:2005-03
Gegenüber DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1):2005-03, DIN EN 60598-1/A1 (VDE 0711-1/A1):2007-06 und DIN EN 60598-1 Berichtigung 1 (VDE 0711-1 Berichtigung 1):2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- EN 60598-1:2008 + A11:2009 übernommen.
- 0.1, 0.4.2: Anwendungsbereich und Zweck der Norm überarbeitet, um die "Hinweise für die Leuchtenkonstruktion" verbindlich zu machen.
- 0.2: Normative Verweisungen aktualisiert.
- 2.4, Tabelle 3.1, 3.2.9, 3.2.21, 4.16, Tabelle 12.3, 12.5, 12.6, Bild 1, Anhang D, Anhang N: Prinzipien der Kennzeichnung von Leuchten, die nicht zur Befestigung auf normal entflammbare Oberflächen und zur Abdeckung mit Isoliermaterial geeignet sind, neu festgelegt.
- 1.2.8, 1.2.9: Begriffe für ortsfeste und ortsveränderliche Leuchten näher erläutert.
- 0.4.2, 1.2.14, 1.2.37, 1.2.66, 1.2.67, 3.2.4, 3.2.12, 3.3.18, 4.7.3, 4.7.5, 5.2, Tabelle 5.1, 7.2, 8.2.4, Tabelle 10.1: Begriff der "Netzanschlussleitung" neu definiert und in den Normtext eingeführt.
- 1.2.23: Bevorzugung der doppelten Isolierung bei Leuchten der Schutzklasse II herausgenommen.
- 1.2.24: Anforderungen an PELV bei Leuchten der Schutzklasse III definiert.
- 1.2.46: Begriff "von Hand" neu definiert.
- 1.2.76: Mit Änderung A11:2009 wurde der Begriff "Impulsspannungskategorie" an die Anforderungen der Errichtungsnorm IEC 60364-4-44:2007 angepasst.
- 1.2.77, Tabelle 10.2, Hauptabschnitt 11, Anhang M, Anhang U: Anforderungen an die Kriech- und Luftstrecken nach der Sicherheitsgrundnorm IEC 60664 überarbeitet.
- 1.2.71, 3.2.16, 3.2.19, 3.2.22, 4.21, 4.24, 9.2, Bild 1, Anhang P: Anforderungen an Schutzabdeckungen von Leuchten mit Halogen-Glühlampen und Halogen-Metalldampflampen festgelegt.
- 1.2.42, 1.2.69, 9.2: Begriffe für ELV (Kleinspannung) und SELV (Schutzkleinspannung) hinsichtlich der Anforderungen an Leuchten der Schutzklasse III neu definiert und in den Normtext eingearbeitet.
- 5.2.16: Anforderungen an in Leuchten eingebauten Gerätestecker geändert.
- 1.2.78, 1.2.79, 1.2.80, 3.3.19, Hauptabschnitt 10, Anhang G: Anforderungen an Berührungsstrom, Schutzleiterstrom und elektrische Verbrennung festgelegt.
- 1.2.81, 1.2.82, Tabelle 3.1, 3.2.20, 4.14, Tabelle 12.1: Anforderungen an die höchste Temperatur von Verstelleinrichtungen innerhalb des Handbereiches festgelegt.
- 0.5.2, 1.2.83, 4.27, 7.2, Anhang V: Prüfanforderungen für Netzanschlüsse mit Anschlussklemmen mit integriertem schraubenlosen Schutzkontakt ergänzt.
- 1.2.84, 1.2.85, 1.2.86: Begriffe für "auswechselbare Leitung", "Werkzeug" und "speziell vorbereitete Anschlussleitung" definiert.
- 3.2.23, Tabelle 3.1, Bild 1: Anforderungen an Leuchten mit internen Sicherungen aufgenommen.
- 3.2 a), 3.2.6: Anforderungen an die Aufschriften von Einbauleuchten mit zwei IP-Bemessungen hinzugefügt.
- 3.2.6, Bild 1: Bildzeichen für die unterschiedlichen IP-Schutzarten gestrichen.
- 4.4.4: Anforderungen hinsichtlich der Befestigung unterschiedlicher Lampenfassungstypen genauer definiert.
- 4.10.2: Anforderungen an Öffnungen in doppelter oder verstärkter Isolierung richtig gestellt.
- 4.11.2, 7.2.1: Anforderungen von Gewindeschneidschrauben mit Schrauben mit grobem Gewinde (Blechschrauben) gleichgestellt.
- 4.11.5, 12.5, 12.5.1, 12.5.2: Normtexte klarer formuliert.
- 4.12.4: Prüfanforderungen für Lampenfassungen mit einem einfachen Befestigungsmittel, die auf Verdrehen beansprucht werden, überarbeitet.
- 4.12.5, Tabelle 4.2: Prüfanforderungen für Stopfbuchsen von einer Kraft (N) in ein Drehmoment (Nm) geändert.
- 4.21.3: Anforderungen an Öffnungen im Lampenraum genauer beschrieben.
- 4.22: Zulässiges Gewicht von Ankleidungen an Leuchtstofflampen mit Sockel G5 auf 200 g erhöht.
- 5.2.14: Zertifizierung von anderen als gewöhnlichen Leuchten mit angegossenem Stecker für die Einhaltung der IP-Anforderungen ermöglicht und Anforderungen an Stecker und Steckdosen für Leuchten der Schutzklasse III festgelegt.
- 5.2.16: Anforderungen an Gerätestecker und Gerätesteckvorrichtungen von Leuchten überarbeitet.
- 3.3.20, 8.2.1, 8.2.3, 8.2.4, 8.2.5, 8.2.6: Anforderungen an die Berührbarkeit der Basisisolierung von Leuchten innerhalb des Handbereiches überarbeitet.
- 9.2: Anforderungen an den Schutz von Lampen gegen Spritzwasser aufgenommen.
- 9.2.4, 9.2.5: Hinweis auf geltende Prüfanforderungen in Japan ergänzt.
- 12.3.1 c): Prüfanforderungen an Leuchten mit Glühlampen bei der Prüfung der Dauerhaftigkeit überarbeitet.
- 12.3.1 d), 12.4.1 d): Prüfverfahren für ELV-Leuchten mit Glühlampen geändert.
- 12.5.1 b): Prüfanforderungen für die Prüfung der Erwärmung im anomalen Betrieb an Leuchten, die Transformatoren enthalten, überarbeitet.
- 12.7: Prüfung der Erwärmung von thermoplastischen Leuchten neu festgelegt.
- 15.3.2: Anforderungen an die Isolierung durchdringende Anschlussklemmen zur Herstellung von abzweigenden Verbindungen geändert.
- Bild 9: Diagramm mit Zusammenhang zwischen Wicklungstemperatur und Temperatur der Befestigungsfläche und dazugehörige Legende überarbeitet.
- Bild 32: Prüfschaltung für Leuchten, die Leuchtstofflampen kleiner gleich 70 W enthalten, ergänzt.
- Anhang A: Prüfverfahren zur Bestimmung, ob ein leitfähiges Teil ein aktives Teil ist, neu festgelegt.
- Anhang L: Hinweise zur praxisbezogenen Leuchtenkonstruktion hinsichtlich Empfehlungen für einen möglichen Schutz des Vorschaltgeräts bei der Ende-der-Lebensdauer-Erscheinung von Hochdruck-Entladungslampen, der Beständigkeit gegen Schwingungseinflüsse und der Entflammbarkeit von Einzelteilen ergänzt.
- Anhang R: Abschnitte, die eine Wiederholungsprüfung für Leuchten erfordern, aufgeführt.
- Anhang W: Alternative Prüfung der Erwärmung für thermoplastische Leuchten beschrieben.
- Die Anhänge ZA, ZB und ZC wurden von CENELEC überarbeitet. In der Norm sind die allgemeinen Anforderungen für Leuchten festgelegt, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis einschließlich 1 000 V enthalten. Die Anforderungen und die dazugehörigen Prüfungen dieser Norm gelten für
– die Einteilung,
– die Aufschriften,
– den mechanischen und elektrischen Aufbau.
Alle Hauptabschnitte dieser Norm gelten zusammen mit dem Hauptabschnitt 0 und den anderen zutreffenden Hauptabschnitten, auf die Bezug genommen wird.
In allen Hauptabschnitten von DIN EN 60598-2 sind die Anforderungen, die Prüfungen und die Reihenfolge der Prüfungen für die im jeweiligen Teil 2 beschriebenen Leuchtenarten festgelegt. Der Inhalt von DIN EN 60598-1 gilt daher nur im jeweiligen Zusammenhang mit dem (oder den) entsprechenden Teil(en) 2 für die dort im Einzelnen genannten Leuchtenarten.