DIN EN 60456 VDE 0705-456:2024-12
Waschmaschinen für den Hausgebrauch
Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften
(IEC 60456:2010, modifiziert + Cor. 1:2011); Deutsche Fassung EN 60456:2016 + A12:2023
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2024 -12
VDE-Artnr.: 0701579
Dieses Dokument legt Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften von Haushalt-Waschmaschinen für Textilien mit oder ohne Heizeinrichtung fest, die für den Anschluss an Kalt- und/oder Warmwasser vorgesehen sind. Es behandelt außerdem Geräte zur Entwässerung durch Zentrifugalkraft (Wäscheschleudern), und sie gilt auch für die Waschfunktion(en) von Geräten, die Textilien sowohl waschen als auch trocknen (sogenannte Waschtrockner). Dieses Dokument gilt auch für Waschmaschinen, für die auslegungsgemäß im Normalbetrieb kein Waschmittel erforderlich ist. Der Zweck dieses Dokuments besteht in der Angabe und Festlegung der wichtigsten Gebrauchseigenschaften von elektrisch betriebenen Waschmaschinen und Wäscheschleudern für den Hausgebrauch sowie in der Beschreibung der Prüfverfahren zur Messung dieser Eigenschaften. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an Waschmaschinen hinsichtlich der Lärmemission. Messungen der Lärmemission sind in IEC 60704-1 und IEC 60704-2-4 festgelegt. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an die Sicherheit von Waschmaschinen. Es gilt auch nicht für Waschmaschinen für gewerbliche Wäschereien. Dieses Dokument ist nicht für die Anwendung zur Vergleichsbewertung von Waschmitteln vorgesehen. Gegenüber DIN EN 60456 (VDE 0705-456):2023-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Das zu prüfende Programm für die kombinierte Prüfreihe ist das neu eingeführte Programm „Eco 40-60“. Dieses Programm muss mit Standardeinstellungen mit der vorgegebenen Temperatur geprüft werden. b) Die Prüfbeladungen, die bei den Prüfungen verwendet werden müssen, sind die volle, die halbe und ein Viertel der Nennfüllmenge der Waschmaschine. Daher wird eine neue Viertelbeladung eingeführt und als ungefähr ein Viertel der Nennfüllmenge (siehe Tabelle ZA.15) festgelegt. Die Viertelbeladung wird als eine gesonderte Beladung behandelt und nicht durch das Teilen voller Beladung oder halber Beladung erzeugt. c) Die Anzahl der Prüfläufe je Behandlung wurde für die kombinierte Prüfreihe auf 3 Prüfungen mit voller Beladung, 4 Prüfungen mit halber Beladung und 3 Prüfungen mit Viertelbeladung geändert. d) Die Dauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfläufen an einem Tag wurde von 2 h auf eine Stunde geändert. e) Der Normalisierungslauf wird in die Berechnung des Alters der Beladung einbezogen. Die höchste Anzahl von Verwendungen der Grundbeladung mit einer Masse der Beladung von mindestens 4,5 kg wurde auf einen Wert zwischen 35 und 60 Normalisierungsläufen und Prüfläufen geändert, und die Anzahl von Verwendungen der Grundbeladung mit einer Masse der Beladung unter 4,5 kg wurde auf einen Wert zwischen 30 und 67 Normalisierungsläufen und Prüfläufen geändert. f) Anhang ZE wurde aufgenommen, um das Prüfverfahren für die Temperatur innerhalb der Beladung festzulegen. g) Anhang ZF wurde aufgenommen, um das Prüfverfahren für die Spülwirkung festzulegen. h) Das Verfahren zur Messung von Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme wurde geändert (siehe Anhang ZD). i) Spezifische Wichtungsfaktoren zur Berechnung der gewichteten Mittelwerte der kombinierten Prüfreihen wurden eingeführt. j) Anhang ZB, „Toleranzen und Kontrollverfahren“, wurde gestrichen. Anhang ZB wurde durch einen neuen Anhang ZB ersetzt, der das Prüfverfahren bei Waschmaschinen mit mehreren Trommeln festlegt. k) Ein neues Norm-Waschmittel IEC-P (siehe Anhang B) wird an Stelle des Norm-Waschmittels IEC-A* (Referenzwaschmittel) eingeführt, wobei die Bleichkomponente Natriumperborat durch Natriumpercarbonat ersetzt wird, aufgrund der Verordnung (EU) 2020/171 der Kommission zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Entsprechend Artikel 56 der REACH-Verordnung können die in Anhang XIV aufgeführten Stoffe nach dem „Ablauftermin“ nicht verwendet oder in Verkehr gebracht werden, sofern nicht eine Zulassung erteilt wurde. Der Ablauftermin von Natriumperborat ist der 27. Mai 2023, nachdem es als „fortpflanzungsgefährdend“ eingestuft wurde. l) Die Grenzabweichungen für den Restfeuchtegehalt in Tabelle E.2 wurden aufgrund der Änderungen bei im Handel verfügbaren Materialien angepasst. m) In normativen Abschnitten wurden undatierte Verweisungen datiert. Dieses Dokument dient dem Prüfen wichtiger für den Verbraucher relevanter Gebrauchseigenschaften, die in den Geräteunterlagen bzw. auf dem Energielabel angegeben werden.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60456 VDE 0705-456:2023-04
Gegenüber DIN EN 60456 (VDE 0705-456):2023-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Das zu prüfende Programm für die kombinierte Prüfreihe ist das neu eingeführte Programm „Eco 40-60“. Dieses Programm muss mit Standardeinstellungen mit der vorgegebenen Temperatur geprüft werden.
b) Die Prüfbeladungen, die bei den Prüfungen verwendet werden müssen, sind die volle, die halbe und ein Viertel der Nennfüllmenge der Waschmaschine. Daher wird eine neue Viertelbeladung eingeführt und als ungefähr ein Viertel der Nennfüllmenge (siehe Tabelle ZA.15) festgelegt. Die Viertelbeladung wird als eine gesonderte Beladung behandelt und nicht durch das Teilen voller Beladung oder halber Beladung erzeugt.
c) Die Anzahl der Prüfläufe je Behandlung wurde für die kombinierte Prüfreihe auf 3 Prüfungen mit voller Beladung, 4 Prüfungen mit halber Beladung und 3 Prüfungen mit Viertelbeladung geändert.
d) Die Dauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden Prüfläufen an einem Tag wurde von 2 h auf eine Stunde geändert.
e) Der Normalisierungslauf wird in die Berechnung des Alters der Beladung einbezogen. Die höchste Anzahl von Verwendungen der Grundbeladung mit einem Gewicht der Beladung von mindestens 4,5 kg wurde auf einen Wert zwischen 35 und 60 Normalisierungsläufen und Prüfläufen geändert, und die Anzahl von Verwendungen der Grundbeladung mit einem Gewicht der Beladung unter 4,5 kg wurde auf einen Wert zwischen 30 und 67 Normalisierungsläufen und Prüfläufen geändert.
f) Anhang ZE wurde aufgenommen, um das Prüfverfahren für die Temperatur innerhalb der Beladung festzulegen.
g) Anhang ZF wurde aufgenommen, um das Prüfverfahren für die Spülwirkung festzulegen.
h) Das Verfahren zur Messung von Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme wurde geändert (siehe Anhang ZD).
i) Spezifische Wichtungsfaktoren zur Berechnung der gewichteten Mittelwerte der kombinierten Prüfreihen wurden eingeführt.
j) Anhang ZB, „Toleranzen und Kontrollverfahren“, wurde gestrichen. Anhang ZB wurde durch einen neuen Anhang ZB ersetzt, der das Prüfverfahren bei Waschmaschinen mit mehreren Trommeln festlegt.
k) Ein neues Norm-Waschmittel IEC-P (siehe Anhang B) wird an Stelle des Norm-Waschmittels IEC-A* (Referenzwaschmittel) eingeführt, wobei die Bleichkomponente Natriumperborat durch Natriumpercarbonat ersetzt wird, aufgrund der Verordnung (EU) 2020/171 der Kommission zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Entsprechend Artikel 56 der REACH-Verordnung können die in Anhang XIV aufgeführten Stoffe nach dem „Ablauftermin“ nicht verwendet oder in Verkehr gebracht werden, sofern nicht eine Zulassung erteilt wurde. Der Ablauftermin von Natriumperborat ist der 27. Mai 2023, nachdem es als „fortpflanzungsgefährdend“ eingestuft wurde.
l) Die Grenzabweichungen für den Restfeuchtegehalt in Tabelle E.2 wurden aufgrund der Änderungen bei im Handel verfügbaren Materialien angepasst.
m) In normativen Abschnitten wurden undatierte Verweisungen datiert.
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