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DIN IEC/TS 63429 VDE V 0705-3429:2024-08

Waschmaschinen für den Hausgebrauch

Verfahren zur Messung der mikrobiologischen Gebrauchseigenschaften

(IEC TS 63429:2023)
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2024 -08
VDE-Artnr.: 0701557

Diese Technische Spezifikation enthält ein Prüfverfahren zur Messung der Leistung von Haushaltswaschmaschinen unter genormten Bedingungen mit Textilstücken, die mit Prüfmikroorganismen kontaminiert sind, hinsichtlich der Reduktion der mikrobiellen Kontamination. Die Mikrobenzahlen auf den kontaminierten Textilstücken werden vor und nach dem Waschprogramm gemessen und die Reduktion wird berechnet. Weiterhin wird eine mögliche Kreuzkontamination von kontaminierten zu nicht kontaminierten Textilstücken im Waschprogramm gemessen. Dieses Dokument gilt für Waschmaschinen für den Hausgebrauch in der Bedeutung, die der Anwendungsbereich von TC 59 für Hausgebrauch angibt, einschließlich der Waschfunktionen von Waschtrocknern. Dieses Dokument behandelt nicht die Reduktion der mikrobiellen Kontamination aufgrund einer potentiellen oder behaupteten antimikrobiellen Wirkung von Waschmitteln sowie von Bleichsystemen oder jeglichen Zusätzen. Dieses Dokument gilt weder für Waschmaschinen für den gewerblichen Gebrauch noch für Wäschereibetriebe im Zusammenhang mit Lebensmitteldienstleistungen, Krankenhauswäsche oder anderen Anwendungen außerhalb von Wohnräumen. Dieses Dokument gilt nicht für Geräte, die für die Verwendung in medizinischen, tiermedizinischen oder pharmazeutischen Anwendungen vorgesehen sind. Dieses Dokument behandelt keine Säuberungs-, Desinfektions- oder Sterilisierungsmaßnahmen. Dieses Dokument behandelt Messverfahren in Bezug auf die Reduktion der mikrobiellen Kontamination durch die Verwendung von elektrischen Haushaltsgeräten und ähnliche Anwendungen. Dieses Dokument legt Verfahren fest, die wiederholbare Messungen ermöglichen. Diese hergeleiteten Messergebnisse können nur für eine relative Aussage verwendet werden. Absolute Aussagen, d. h. gesundheitsbezogene Behauptungen oder Schlussfolgerungen zur Verhinderung oder Behandlung einer Erkrankung oder zu gesundheitlichen Verbesserungen, sind einer ausdrücklichen behördlichen Maßnahme nach medizinischer Beurteilung vorbehalten.