DIN EN IEC 60335-2-95 VDE 0700-95:2024-07
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-95: Besondere Anforderungen für Antriebe von Garagentoren mit Senkrechtbewegung zur Verwendung im Wohnbereich
(IEC 60335-2-95:2019, modifiziert); Deutsche Fassung EN IEC 60335-2-95:2023 + A11:2023
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2024 -07
VDE-Artnr.: 0701552
Diese Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe von Garagentoren zur Verwendung im Wohnbereich, die in vertikaler Richtung öffnen und schließen, wobei die Bemessungsspannung der Antriebe nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Sie behandelt auch Gefährdungen, die mit der Bewegung dieser elektrisch angetriebenen Garagentore verbunden sind. Diese Norm erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Sie deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Diese Norm gilt nicht für Antriebe von Rollläden, Markisen, Jalousien und ähnlichen Einrichtungen.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60335-2-95 VDE 0700-95:2019-10
Gegenüber DIN EN 60335-2-95 (VDE 0700-95):2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) der Text wurde an Ausgabe 5.2 von Teil 1 angeglichen;
b) Verweisung auf IEC 60335-2-97 und IEC 60335-2-103 wurde überarbeitet, um ihre Titel korrekt anzugeben (Abschnitt 1);
c) spezifische Angaben von Anweisungen wurden überarbeitet, um sie von den anzugebenden Informationen zu trennen (7.12);
d) die Übereinstimmungskriterien für die Prüfungen nach 19.11.2 und 19.11.3 wurden geändert (19.13);
e) die Prüfungen für Geräte der Schutzklasse III und Teile von Schutzklasse-III-Anordnungen wurden geändert (25.8, 25.15);
f) die CENELEC-Änderung A11 wurde eingearbeitet.
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