DIN EN IEC 60335-2-76 VDE 0700-76:2023-02
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-76: Besondere Anforderungen für Elektrozaungeräte
(IEC 60335-2-76:2018, modifiziert + COR 1:2018); Deutsche Fassung EN IEC 60335-2-76:2021 + A11:2021
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2023 -02
VDE-Artnr.: 0701432
Diese Norm behandelt die Sicherheit von Elektrozaungeräten, deren Bemessungsspannung 250 V nicht überschreitet und mit denen Zaundrähte in der Landwirtschaft und im häuslichen Bereich, Wildschutzzäune und Sicherheitszäune unter Strom gesetzt oder kontrolliert werden können. Dabei werden sowohl Elektrozaungeräte mit Netzanschluss als auch batteriebetriebene behandelt. In vielen Ländern können zusätzliche Anforderungen durch Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden erlassen werden. Diese Norm erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Sie deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Diese Norm gilt nicht für elektromagnetisch gekoppelte Trainer-Halsbänder für Tiere, Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie z. B. korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas), getrennte Batterieladeeinrichtungen (IEC 60335-2-29), elektrische Fischfanggeräte (IEC 60335-2-86), elektrische Tierbetäubungsgeräte (IEC 60335-2-87) und Geräte für medizinische Zwecke (IEC 60601).
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60335-2-76 VDE 0700-76:2015-08
Gegenüber DIN EN 60335-2-76 (VDE 0700-76):2015-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Technische Überarbeitung. b) Zusätzliche Anforderungen für Sicherheitselektrozaungeräte (Paragrafen 3, 7, 19, 22, Abbildungen und Anhang BB). c) Batteriebetriebene Elektrozaungeräte werden in einem neuen Anhang S zusammengefasst.
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