DIN EN 50632-2-22 VDE 0740-632-2-22:2022-09
Motorbetriebene Elektrowerkzeuge – Staubmessverfahren
Teil 2-22: Besondere Anforderungen für Trennschleifmaschinen und Wandschlitzfräsen;
Deutsche Fassung EN 50632-2-22:2015 + A1:2021
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2022 -09
VDE-Artnr.: 0701411
Diese Europäische Norm legt allgemeine Anforderungen für die Staubmessung von netzbetriebenen und akkubetriebenen Elektrowerkzeugen fest. Diese Norm gilt für Elektrowerkzeuge mit und ohne Entstauber, bei denen Staub in Form von Siliziumdioxid enthaltendem Mineralstaub oder Holzstaub zu erwarten ist. Dieser Teil von DIN EN 50632 gilt für Trennschleifmaschinen und Mauernutfräsen.
Das vorliegende Dokument, welches das Amendment 1 zur DIN EN 50632-2-22 beinhaltet, ergänzt Anforderungen zu den Betriebsbedingungen für Trennschleifmaschinen und Mauernutfräsen und dessen Ausrichtung bei der Prüfung.
Diese Norm gilt nur für Trennschleifmaschinen und Mauernutfräsen mit und ohne Entstauber, bei denen Staub in Form von Siliziumdioxid enthaltendem Mineralstaub oder von Holzstaub zu erwarten ist.
Gegenüber DIN EN 50632-2-22 (VDE 0740-632-2-22):2016-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Tabelle 101 „Betriebsbedingungen für Trennschleifmaschinen“ und Tabelle 102 „Betriebsbedingungen für Mauernutfräsen“ wurde ersetzt,
b) Bild 101 „Prüfanordnung für Trennschleifmaschinen“ und Bild 102 „Prüfaufbau für Mauernutfräsen“ wurde ersetzt.
Die Ergebnisse der Staubmessung können verwendet werden:
• für eine Angabe der Staubemission;
• für einen Vergleich der Staubemission von Elektrowerkzeugen derselben Art;
• für einen Vergleich der Staubemission von Elektrowerkzeugen derselben Art;
Für alle Verwendungszwecke ist es wichtig, ein Messverfahren mit einer bekannten Genauigkeit festzulegen, so dass die von unterschiedlichen Messlaboren ermittelten Messergebnisse miteinander verglichen werden können.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 50632-2-22 VDE 0740-632-2-22:2016-04
Gegenüber DIN EN 50632-2-22 (VDE 0740-632-2-22):2016-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Tabelle 101 „Betriebsbedingungen für Trennschleifmaschinen“ und Tabelle 102 „Betriebsbedingungen für Mauernutfräsen“ wurde ersetzt,
b) Bild 101 „Prüfanordnung für Trennschleifmaschinen“ und Bild 102 „Prüfaufbau für Mauernutfräsen“ wurde ersetzt.
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