DIN EN 60335-2-17 VDE 0700-17:2022-03
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-17: Besondere Anforderungen an Wärmezudecken, Wärmeunterbetten, Heizkissen, Kleidung und ähnliche schmiegsame Wärmegeräte
(IEC 60335-2-17:2012 + A1:2015, modifiziert + A2:2019, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60335-2-17:2013 + A11:2019 + A1:2020 + A2:2021
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2022 -03
VDE-Artnr.: 0701369
Diese Norm behandelt die Sicherheit von elektrischen Wärmezudecken, Wärmeunterbetten, Heizkissen, Kleidung und ähnlichen schmiegsamen Wärmegeräten, die das Bett oder den menschlichen Körper erwärmen,
für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Sie
gilt auch für Regel- und/oder Steuereinheiten, die zusammen mit dem Gerät geliefert werden.
Diese Norm erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Sie deckt
auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können.
Diese Norm gilt nicht für Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen wie z. B. korrosive oder explosionsfähige Atmosphäre (Staub, Dampf oder Gas), starre Bettwärmegeräte, z. B. aus Metall oder keramischen Werkstoffen, Wasserbettbeheizungen (IEC 60335-2-66), Wärmegeräte zur Pflege und Aufzucht von Tieren (IEC 60335-2-71), Fußwärmer und Heizmatten (IEC 60335-2-81) und Geräte, die besonders für den Gebrauch unter ärztlicher Überwachung bestimmt sind (IEC 60601-2-35).
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60335-2-17 VDE 0700-17:2020-11
Gegenüber DIN EN 60335-2-17 (VDE 0700-17):2020-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Bei den Allgemeinen Prüfbedingungen wurden die Prüfungstemperaturen modifiziert.
b) Es wird deutlicher zwischen geregelten und anderen schmiegsamen Wärmegeräten unterschieden.
c) Die Möglichkeiten für Aufschriften und Anweisungen bezüglich der Bemessungsaufnahme wurden ergänzt.
d) Die Bezeichnung der zu verwendenden Piktogramme für waschbare Geräte wurde aktualisiert.
e) Neben dem Hitzeschlag wird nun auch auf die Gefahr von Hautverbrennungen hingewiesen.
f) Es wurden die Konditionen bei einem unsachgemäßen Gebrauch genauer definiert. Auch hier wird nun zwischen geregelten Geräten und anderen Geräten unterschieden. Die Temperaturen für ungeregelte
Geräte sind nun deutlich niedriger.
g) Sensorschalter dürfen verwendet werden, müssen aber mit zwei unterschiedlichen Handbetätigungen eingeschaltet werden.
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