DIN EN 60335-2-4 VDE 0700-4:2020-07
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-4: Besondere Anforderungen für Wäscheschleudern
(IEC 60335-2-4:2008, modifiziert + A1:2012, modifiziert + A2:2017); Deutsche Fassung EN 60335-2-4:2010 + A1:2015 + A11:2018 + A2:2019
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2020 -07
VDE-Artnr.: 0701239
Ende der Übergangsfrist:
2026-12-08
Diese konsolidierte Norm enthält den von CENELEC als Europäische Norm ohne europäische Abänderungen übernommenen Text der IEC 60335-2-4:2008/A2:2017-08. Mit dieser in die EN 60335-2-4:2010 eingefügten Änderung wird im Unterabschnitt 15.2 die Verschüttprüfung geändert und der Anhang AA mit der Zusammensetzung des Klarspülmittels gestrichen.
Diese Norm behandelt die Sicherheit von elektrischen Wäscheschleudern als Einzelgeräte und Wäscheschleudern in Waschmaschinen mit getrennten Behältern für Waschen und Schleudern für den mit einem Fassungsvermögen bis 10 kg trockener Textilien und einer Trommelumfangsgeschwindigkeit bis 50 m/s. Die Bemessungsspannung der für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke vorgesehenen Geräte beträgt für Einphasengeräte nicht mehr als 250 V und für andere Geräte 480 V.
Geräte, die nicht für den normalen Hausgebrauch vorgesehen sind, die aber trotzdem zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können wie z. B. Wäscheschleudern, die von Laien in Läden, in der Landwirtschaft und zur gemeinschaftlichen Nutzung in Wohnblöcken verwendet werden, gehören zum Anwendungsbereich dieser Norm.
Zuständig ist das DKE/UK 511.1 "Wäschepflegegeräte und Geschirrspüler" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60335-2-4 VDE 0700-4:2018-12
Gegenüber DIN EN 60335-2-4 (VDE 0700-4):2018-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Diese Norm enthält den Text der CENELEC-Änderung A2:2019 zur EN 60335-2-4:2010.
b) Mit dieser Änderung wird im Unterabschnitt 15.2 eine Änderung zur Verschüttprüfung eingeführt und der Anhang AA mit der Zusammensetzung des Klarspülmittels gestrichen.