DIN EN 60670-24 VDE 0606-24:2024-12
Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen
Teil 24: Besondere Anforderungen für Gehäuse zur Aufnahme von Schutzgeräten und ähnlichen energieverbrauchenden Geräten
(IEC 60670-24:2011, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60670-24:2013 + A11:2023
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2024 -12
VDE-Artnr.: 0600521
Dieser Teil der Normenreihe IEC 60670 gilt für Gehäuse und Teile davon zur Aufnahme von Schutzgeräten und anderen energieabgebenden elektrischen Geräten, die zur Verwendung mit einer Bemessungsspannung nicht über 400 V und einem Einspeisestrom bis einschließlich 125 A für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen vorgesehen sind. Diese Gehäuse sind dafür vorgesehen, so installiert zu werden, dass sie für Laien zugänglich sind. Sie sind dafür vorgesehen, dass sie vor Ort durch Fachleute (Installateure) mit elektrischen Geräten bestückt werden können. Die Gehäuse sind vorgesehen für Elektroinstallationen, bei denen der prospektive Kurzschlussstrom 10 kA nicht übersteigt oder durch strombegrenzende Schutzeinrichtungen mit einem Abschaltstrom von maximal 17 kA geschützt sind. Gehäuse nach diesem Dokument sind geeignet für die Anwendung nach Abschluss einer Installation bei einer Umgebungstemperatur, die üblicherweise 25 °C nicht überschreitet, aber gelegentlich 35 °C über 24 h, max. 40 °C und min. –5 °C erreicht. Ein Gehäuse, das einen Bestandteil eines elektrischen Installationsgerätes ist und einen Schutz dieses Installationsgerätes gegen äußere Einflüsse (z. B. mechanische Schläge, Eindringen von festen Fremd-körpern oder Wasser usw.) bietet, wird in der entsprechenden Norm für dieses Gerät behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für Aufputz-, Unterputz- und Imputzdosen, die für eine Aufnahme von Installationsgeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, z. B. Schalter, elektronische Schalter, Steckdosen, vorgesehen sind, die nur in EN 60670-1 behandelt werden. Dieses Dokument gilt weder für eine Niederspannungs-Schaltgerätekombination, wie in den Normen der Reihen IEC 60439 oder IEC 61439 definiert, noch für einen Verteiler für Hausanschluss, der Teil eines Verteilers sein kann oder nicht. Dieses Dokument gilt nicht für Aufputz-, Unterputz- und Imputzdosen, die für eine Aufnahme von Installationsgeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, z. B. Schalter, elektronische Schalter, Steckdosen, vorgesehen sind, die nur in EN 60670-1 behandelt werden Gegenüber DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24):2014-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich schließt Aufputz-, Unterputz- und Imputzdosen aus, die für eine Aufnahme von Installationsgeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, z. B. Schalter, elektronische Schalter, Steckdosen, vorgesehen sind, die nur in EN 60670-1 behandelt werden. b) Die Abschnitte „8 Aufschriften“, „10 Schutz gegen elektrischen Schlag“, „12 Aufbau“, „15 Mechanische Festigkeit“, „16 Wärmebeständigkeit“, „18 Beständigkeit von Isolierstoff gegen übermäßige Wärme und Feuer“, „101 Nachweis des maximalen Leistungsabgabevermögens“, „102 Nachweis der Erwärmung“, und Anhang AA und Anhang BB wurden überarbeitet bzw. aktualisiert. c) Abschnitt 21 mit Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit wurde ergänzt. Dieses Dokument beschreibt die erforderlichen Anforderungen und Prüfverfahren für Maße, Festigkeiten und andere Materialeigenschaften, die für Produkte, die unter den Anwendungsbereich dieses Dokumentes fallen, relevant sind.
Gegenüber DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24):2014-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Der Anwendungsbereich schließt Aufputz-, Unterputz- und Imputzdosen aus, die für eine Aufnahme von Installationsgeräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, z. B. Schalter, elektronische Schalter, Steckdosen, vorgesehen sind, die nur in EN 60670-1 behandelt werden.
b) Die Abschnitte „8 Aufschriften“, „10 Schutz gegen elektrischen Schlag“, „12 Aufbau“, „15 Mechanische Festigkeit“, „16 Wärmebeständigkeit“, „18 Beständigkeit von Isolierstoff gegen übermäßige Wärme und Feuer“, „101 Nachweis des maximalen Leistungsabgabevermögens“, „102 Nachweis der Erwärmung“, und Anhang AA und Anhang BB wurden überarbeitet bzw. aktualisiert.
c) Abschnitt 21 mit Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit wurde ergänzt.
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