DIN EN 60670-21 VDE 0606-21:2024-03
Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen
Teil 21: Besondere Anforderungen für Dosen und Gehäuse mit Aufhängemitteln
(IEC 60670-21:2004, modifiziert + A1:2016); Deutsche Fassung EN 60670-21:2007 + A1:2023 + A11:2023
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2024 -03
VDE-Artnr.: 0600481
Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfungen für Dosen und Gehäuse mit Aufhängemitteln fest.. Die Anforderungen und Prüfungen dieses Dokument gelten neben den allgemeinen Anforderungen und Prüfungen aus IEC 60670-1. Unter anderem wird - die Einteilung dieser Dosen und Gehäuse je nach Ausführung, - die Abmessungen, - der erforderliche Schutz gegen elektrischen Schlag, einschließlich des Schutzleiteranschluss, - der Aufbau, - die Alterungsbeständigkeit, - die Beständigkeit gegen schädliches Eindringen von festen Fremdkörpern und Wasser, - der Isolationswiderstand und die Spannungsfestigkeit, sowie - die mechanische Festigkeit und deren physikalischen Eigenschaften behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für Dosen und Gehäuse, die in anderen Teilen der Normenreihe IEC 60670 beschrieben sind. Gegenüber DIN EN 60670-21 (VDE 0606-21):2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In Abschnitt 10 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ ersetzen die Änderungen von IEC 60670 21:2004/A1:2016 die Gemeinsamen Abänderungen zu EN 60670-21:2007. b) Im Abschnitt 15 "Mechanische Festigkeit" sind die erforderlichen Angaben zu möglichen „größeren Drehmomenten“ neu formuliert. c) In 15.101.1 entfällt Anmerkung 4 zu anderen Prüftemperaturen in NL. Dosen und Gehäuse mit Aufhängemitteln werden z. B. für die Abhängung von Deckenanbauleuchten und deren elektrischen Anschluss verwendet.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60670-21 VDE 0606-21:2008-03
Gegenüber DIN EN 60670-21 (VDE 0606-21):2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) In Abschnitt 10 „Schutz gegen elektrischen Schlag“ ersetzen die Änderungen von IEC 60670-21:2004/A1:2016 die Gemeinsamen Abänderungen zu EN 60670-21:2007.
b) Im Abschnitt 15 „Mechanische Festigkeit“ sind die erforderlichen Angaben zu möglichen „größeren Drehmomenten“ neu formuliert.
c) In 15.101.1 entfällt Anmerkung 4 zu anderen Prüftemperaturen in NL.
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