DIN EN IEC 63218 VDE 0510-218:2023-05
Sekundärzellen und -batterien mit alkalischen oder anderen nicht-säurehaltigen Elektrolyten
Lithium-, Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Sekundärzellen und -batterien für tragbare Anwendungen – Leitfaden zu Umweltaspekten
(IEC 63218:2021); Deutsche Fassung EN IEC 63218:2021
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2023 -05
VDE-Artnr.: 0500252
Dieses Dokument enthält Anforderungen und Empfehlungen zu Umweltaspekten von Lithium-, Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Sekundärzellen und -batterien für tragbare Anwendungen. Es stellt einen Leitfaden und Empfehlungen für die Sammlung, Wiederverwertung, Beurteilung der Umweltauswirkungen, einschließlich Auslegung, Herstellung, Transport, Lagerung und Beseitigung, von Sekundärzellen und -batterien zur Verfügung. Enthalten sind: a) Grundüberlegungen und -informationen in Bezug auf Umweltaspekte und Umweltauswirkung von Sekundärzellen und -batterien; b) grundlegender Leitfaden für die Sammlung und Wiederverwertung von Sekundärzellen und -batterien; c) grundlegender Leitfaden für die Beurteilung der Umweltauswirkung über sämtliche Lebenszyklusphasen für die Auslegung und Herstellung von Sekundärzellen und -batterien; d) nützliche Informationen für interessierte Beteiligte über Vorschriften zu Sekundärzellen und -batterien. Dieses Dokument ist nicht für die Anwendung auf in Endprodukte eingebaute Batterien vorgesehen. Wird die eingebaute Batterie allerdings aus dem Endprodukt entnommen, so gilt dieses Dokument für sie. Dieses Dokument ist nicht für die Anwendung zur Zertifizierung bestimmter Produkte vorgesehen. Die erwarteten Anwender dieses Dokuments sind: 1) Zell- und Batteriehersteller, Hersteller von Endprodukten, Wiederverwertungsunternehmen, Transportunternehmen und Lieferanten; 2) nationale, regionale und lokale Behörden, die die Vorschriften für die Sammlung und Wiederverwertung, die Beurteilung der Umweltauswirkungen, einschließlich Auslegung, Herstellung, Transport, Lagerung und Beseitigung, von Sekundärzellen und -batterien festsetzen; 3) nationale, regionale und lokale Behörden, die die Bestimmungen für die Sammlung und Wiederverwertung, die Beurteilung der Umweltauswirkungen, einschließlich Auslegung, Herstellung, Transport, Lagerung und Beseitigung, von Sekundärzellen und -batterien überarbeiten.
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