DIN EN 62133-2 VDE 0510-82:2022-12
Sekundärzellen und -batterien mit alkalischen oder anderen nicht-säurehaltigen Elektrolyten – Sicherheitsanforderungen für tragbare gasdichte Sekundärzellen und daraus hergestellte Batterien für die Verwendung in tragbaren Geräten
Teil 2: Lithium-Systeme
(IEC 62133-2:2017 + AMD1:2021); Deutsche Fassung EN 62133-2:2017 + A1:2021
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2022 -12
VDE-Artnr.: 0500239
Dieser Teil von IEC 62133 legt Anforderungen und Prüfungen für den sicheren Betrieb tragbarer gasdichter Lithium-Sekundärzellen und -batterien mit nicht-säurehaltigen Elektrolyten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und bei vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung fest, die in tragbaren Geräten (z. B. Handy, Laptop) eingesetzt werden. In diesem Teil 2 werden ausschließlich Batterien mit einem auf Lithium basierenden elektrochemischen System behandelt. Festlegungen für Nickel basierte Systeme sind in Teil 1 enthalten.
Dieses Dokument behandelt Anforderungen für den sicheren Betrieb tragbarer gasdichter Lithium-Sekundärzellen und -batterien mit nicht-säurehaltigen Elektrolyten, die in tragbaren Geräten eingesetzt werden.
In diesem Teil 2 werden ausschließlich Batterien mit einem auf Lithium basierenden elektrochemischen System behandelt. Festlegungen für Nickel basierte Systeme sind in Teil 1 enthalten.
Gegenüber DIN EN 62133-2 (VDE 0510-82):2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) in Abschnitt 7.1.2 wurde ein Absatz sowie Tabelle 2 ersetzt;
b) in Abschnitt 7.3.5 und 7.3.6 wurde je ein Absatz ersetzt;
c) in Abschnitt 7.3.9 wurde Tabelle 5 ersetzt;
d) Anhang F wurde modifiziert.
Typische Anwendungsbeispiele sind Prüfungen für den sicheren Betrieb tragbarer gasdichter Lithium-Sekundärzellen und -batterien mit nicht-säurehaltigen Elektrolyten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und bei vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung, die in tragbaren Geräten eingesetzt werden.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 62133-2 VDE 0510-82:2017-11
Gegenüber DIN EN 62133-2 (VDE 0510-82):2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) in Abschnitt 7.1.2 wurde ein Absatz sowie Tabelle 2 ersetzt;
b) in Abschnitt 7.3.5 und 7.3.6 wurde je ein Absatz ersetzt;
c) in Abschnitt 7.3.9 wurde Tabelle 5 ersetzt;
d) Anhang F wurde modifiziert.
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