DIN IEC/TR 62543 VDE 0553-543:2018-01
Hochspannungsgleichstrom(HGÜ-)Energieübertragung mit selbstgeführten Stromrichtern (VSC)
(IEC/TR 62543:2011 + A1:2013 + A2:2017)
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2018 -01
VDE-Artnr.: 0500115
Dieser Technische Bericht behandelt Spannungszwischenkreis-Stromrichter (im Deutschen auch "selbstgeführt" genannt), die zur Energieübertragung mittels Hochspannungsgleichstrom verwendet werden. Er beschreibt Stromrichter, die einen Spannungszwischenkreis besitzen (d. h. dass sie ein kapazitives Energiespeichermedium enthalten und dass die Polarität der Gleichspannung unveränderlich ist) und darüber hinaus selbstgeführt sind, indem sie Halbleiterbauteile nutzen, die durch Steuervorgänge sowohl an- als auch abgeschaltet werden können. Der Anwendungsbereich umfasst zwei- und dreistufige Stromrichter mit Pulsbreitenmodulation (en: pulse-width modulation, PWM) ebenso wie mehrstufige Stromrichter, modulare mehrstufige Stromrichter und kaskadierte zweistufige Stromrichter, schließt aber zwei- und dreistufige Stromrichter ohne PWM mit rechteckförmigen Ausgangsgrößen aus.
Die verschiedenen Arten von Stromkreisen, die sich für die "VSC-Übertragung", wie die Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) mit Spannungszwischenkreis-Stromrichtern (en: voltage sourced converter, VSC) bezeichnet wird, verwenden lassen, werden in diesem Bericht ebenso beschrieben wie ihre wesentlichen Betriebseigenschaften und typischen Anwendungen. Er soll primär Käufern einen Leitfaden an die Hand zugeben, der ihnen dabei hilft, eine VSC-Übertragungsanlage zu spezifizieren.
Netzgeführte und stromgeführte Stromrichter sind nicht Gegenstand dieses Berichts.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN IEC/TR 62543 VDE 0553-543:2014-07
Gegenüber DIN IEC/TR 62543 (VDE 0553-543):2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassungen im Abschnitt Normative Verweisungen;
b) Überarbeitung im Abschnitt Begriffe;
c) editorielle Überarbeitung;
d) Anhang B wurde durch einen neuen Anhang B "Bestimmung von VSC-Ventil-Leistungsverlusten" ersetzt;
e) die Deutsche Fassung wurde im Abschnitt 2 an den aktuellen Standardtext angepasst.