DIN IEC 62709 VDE 0412-12:2015-06
Strahlenschutzinstrumentierung
Sicherheitskontrolle von Personen – Messung der Bildqualität von Röntgensystemen
(IEC 62709:2014)
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2015 -06
VDE-Artnr.: 0400134
Die Norm gilt für Systeme zur Sicherheitskontrolle, die Röntgenstrahlung verwenden und dazu eingesetzt werden, um Personen, die sich nicht innerhalb von Fahrzeugen, Containern oder Einschlüssen befinden, zu untersuchen. Sie gilt insbesondere für Systeme die verwendet werden, um Objekte zu entdecken, die sich auf oder innerhalb des Körpers der untersuchten Person befinden.
Bezüglich Anforderungen für Elektromagnetische Verträglichkeit sowie radiologischer, elektrischer und mechanischer Sicherheit wird auf DIN IEC 62463 (VDE 0412-11):2012-02 verwiesen.
Die folgenden Bauarten von Systemen sind im Anwendungsbereich der Norm enthalten:
- Systeme, die zur ortsfesten, transportablen oder mobilen Verwendung bestimmt sind oder als Portal oder Gantry ausgeführt sind.
- Systeme, die die primäre Strahlung, die rückgestreute Strahlung, die vorwärts gestreute Strahlung (siehe Anhang D) oder eine Kombination dieser Methoden verwenden, um zweidimensionale Röntgenbilder zu erzeugen.
- Systeme, die hauptsächlich abbilden aber auch zusätzliche Eigenschaften haben können, wie Materialdiskriminierung, automatische aktive oder passive Nachweisalarme. Diese Norm macht keine Angaben bezüglich der Prüfung dieser zusätzlichen Eigenschaften.
Zweck der Norm ist, genormte Verfahren für die Messung und Angabe der Charakteristika der Bildqualität zur Verfügung zu stellen, die Herstellern, möglichen Anwendern und anderen interessierten Personen folgendes ermöglichen:
1. Festlegung eines konsistenten Maßstabs für die erwarteten technischen Eigenschaften des Systems bei der Verwendung für die Sicherheitskontrolle von Personen. Die Prüfung derartiger technischer Eigenschaften beinhaltet explizit die Prüfung des Nachweises und der Auswertung. In dieser Norm bezieht sich "Nachweis" auf Objekte in einem Bild.
2. Zurverfügungstellung wiederholbarer und verifizierbarer Charakteristika der Bildqualität, die zum Vergleich der Systeme von verschiedenen Anbietern verwendet werden können.
3. Festlegung einer Messbasis, die während längerer Zeit verwendet werden kann, um das System zu kalibrieren oder jede Verschlechterung der Eigenschaften zu erkennen (es ist nicht beabsichtigt, dass das vollständige Prüfverfahren für die tägliche Prüfung zur Qualitätssicherung angewendet wird).
4. Festlegung der minimal erforderlichen Leistungsanforderungen für das oben beschriebene System.
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