DIN EN 50436-2 VDE 0406-2:2014-09
Alkohol-Interlocks – Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten
Teil 2: Geräte mit Mundstück zur Messung des Atemalkohols für den allgemein-präventiven Einsatz;
Deutsche Fassung EN 50436-2:2014
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2014 -09
VDE-Artnr.: 0400092
Ende der Übergangsfrist:
2017-12-29
Der Zweck von Alkohol-Interlocks ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem Personen mit Alkoholkonzentrationen oberhalb eines festgelegt Grenzwertes am Führen eines Kraftfahrzeuges gehindert werden. Diese Europäische Norm legt Prüfverfahren und Anforderungen an das Betriebsverhalten für atemalkoholgesteuerte Alkohol-Interlocks fest, die ein Mundstück haben. Sie behandelt Alkohol-Interlocks, die für den allgemein-präventiven Einsatz vorgesehen sind.
Diese Europäische Norm richtet sich an Prüflaboratorien und Hersteller von Alkohol-Interlocks. Sie legt Anforderungen und Prüfverfahren für die Typprüfung fest.
Einzelne Parameter (wie zum Beispiel Alkoholkonzentration oder Atemvolumen) sind in dieser Europäischen Norm nur für den Zweck der Typprüfung nach dieser Norm festgelegt. Möglicherweise ist es jedoch notwendig, auf Grund von nationalen Vorschriften oder abhängig von Benutzerwünschen die Werte dieser Parameter für den Einsatz der Alkohol-Interlocks abweichend festzulegen.
Diese Europäische Norm gilt sowohl für Alkohol-Interlocks, die in andere Steuersysteme des Fahrzeugs integriert sind, als auch für mit dem Alkohol-Interlock verbundene Zusatzgeräte.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 50436-2 VDE 0406-2 Berichtigung 1:2009-10
DIN EN 50436-2 VDE 0406-2:2008-06
Gegenüber DIN EN 50436-2 (VDE 0406-2):2008-06 und DIN EN 50436-2 Berichtigung 1 (VDE 0406-2 Berichtigung 1):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) EN 50436-1 ist jetzt die Grundnorm und EN 50436-2 beschreibt nur die Unterschiede in den Anforderungen im Vergleich zu EN 50436-1;
b) einige der Änderungen in EN 50436-2 waren bereits Bestandteil von EN 50436-2:2007;
c) Abschnitt 4.7: Angaben zum Auslesen und Auswerten des Datenspeichers überarbeitet;
d) Abschnitt 9.3: Temperaturprüfung überarbeitet.