Cover DIN EN IEC 60684-3-247 VDE 0341-3-247:2020-08
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DIN EN IEC 60684-3-247 VDE 0341-3-247:2020-08

Isolierschläuche

Teil 3: Anforderungen für einzelne Schlauchtypen – Blatt 247: Wärmeschrumpfende Polyolefinschläuche mit Innenbeschichtung, nicht-flammwidrig, dickwandig und mittlere Wanddicke

(IEC 60684-3-247:2019); Deutsche Fassung EN IEC 60684-3-247:2019
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2020 -08
VDE-Artnr.: 0300130

Dieser Teil der Reihe IEC 60684 enthält die Anforderungen für zwei Arten von doppelwandigen, nicht-flammwidirigen, wärmeschrumpfenden Polyolefinschläuchen, Schrumpfverhältnis 3:1.
Diese Schläuche wurden zum Gebrauch bis 100 °C als geeignet befunden.
Es wird unter 2 Typen unterschieden:
- Typ A: Mittlere Wandstärke, Innendurchmesser typisch bis zu 200,0 mm.
- Typ B: Dicke Wandstärke, Innendurchmesser typisch bis zu 200,0 mm.
Üblicherweise sind diese Schläuche in der Farbe schwarz erhältlich.
Da diese Schlauchtypen einen signifikant großen Bereich von Größen und Wandstärken abdecken, liefern die Tabellen A.1 und A.2 einen Leitfaden über den Bereich der vorhandenen Größen. Die notwendige Größe ist zwischen dem Anwender und dem Lieferant zu vereinbaren.
Werkstoffe, die dieser Norm entsprechen, erfüllen anerkannte Anforderungsniveaus. Jedoch sollte die Auswahl eines Werkstoffs durch einen Anwender für einen besonderen Anwendungsfall auf den tatsächlichen Anforderungen für eine angemessene Leistung in diesem Anwendungsfall beruhen und nicht auf dieser Norm allein.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60684-3-247 VDE 0341-3-247:2017-10

Gegenüber DIN EN 60684-3-247 (VDE 0341-3-247):2017-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) die Prüfung Farbbeständigkeit gegenüber Licht wurde entfernt und wird abgedeckt durch die Prüfung Rußgehalt;
b) die Prüfung Flexibilität niedriger Temperatur von -20 °C wurde geändert und angepasst an Blatt 214;
c) die Prüfbedingungen der Temperatur von Schälfestigkeit von 200 °C wurde geändert und angepasst mit der Temperatur in Abschnitt 5;
d) die Prüfung Beständigkeit gegenüber Schimmelwachstum wird entfernt, wenn es keine Anzeichen von Schimmelwachstum, entweder bei Prüfung oder bei Gebrauch, gibt.