VDE-AR-N 4210-11 Anwendungsregel:2011-08
Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen
Art/Status:
Anwendungsregel,
gültig
Ausgabedatum: 2011 -08
VDE-Artnr.: 0210017
Mittelspannungsfreileitungen stellen für bestimmte Vogelarten, deren Körpergrößen bzw. Flügelspannweiten im Bereich der Isolationsabstände der Mittelspannungsfreileitungen liegen, eine Gefahr dar. Vögel dieser Arten können, wenn sie sich aufgrund ihres arttypischen Verhaltens auf erhöhten Standorten - hier den Mittelspannungsfreileitungen - niederlassen, mit ihrem Körper bzw. Flügeln sowie über einen Kotstrahl die Abstände zwischen einem Leiter und geerdeten Teilen oder zwei spannungsführenden Teilen überbrücken. Zu den besonders durch elektrischen Stromschlag gefährdeten Vogelarten zählen in Deutschland Störche, Greifvögel und Eulen. Auf die genannten Vogelarten sind die Maßnahmen zum Vogelschutz insbesondere ausgerichtet.
Als einer der wichtigsten Meilensteine für den Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen gilt die Wiederaufnahme des Vogelschutzes in DIN VDE 0210 (VDE 0210):1985-12, nach der "die Querträger, Isolatorstützen und sonstige Bauteile der Starkstrom-Freileitungen so auszubilden sind, dass den Vögeln keine Sitzgelegenheit in Gefahr bringender Nähe der unter Spannung stehenden Leiter gegeben wird". Diese Vorgabe wurde ohne Änderungen in die derzeit gültige Freileitungsbaunorm DIN EN 50423-3-4 (VDE 0210-12) übernommen.
Ein weiterer wichtiger Schritt war der VDEW-Maßnahmenkatalog zum "Vogelschutz an Freileitungen" in der Fassung von 1991. Darin wurden wesentliche Maßnahmen zur Umsetzung des Vogelschutzes an Mittelspannungsfreileitungen beschrieben. Dieser Maßnahmenkatalog wurde von Vertretern der Netzbetreiber, der Naturschutzverbände und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeinsam erarbeitet und unterzeichnet. Er stellt eine Präzisierung des Vogelschutzes zu einschlägigen Freileitungsnormen dar.
Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung von 2002 wurde der Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen erstmals in § 53 gesetzlich verankert. Ziel hierbei ist es, zum Schutz von Vogelarten neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsfreileitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind.
Die VDE-Anwendungsregel gilt für Mittelspannungsfreileitungen ab AC 1 kV bis einschließlich AC 45 kV. Sie gilt für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen. Die VDE-Anwendungsregel enthält in den Anhängen A und B übergangsweise Anforderungen an Bauteile für den Vogelschutz und deren Prüfung, da bisher keine Produktnorm hierzu vorliegt.
Die englische Übersetzung dieser Anwendungsregel können Sie hier im Shop des VDE erwerben.
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