VDE-AR-N 4223 Anwendungsregel:2020-05
Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen
Art/Status:
Anwendungsregel,
gültig
Ausgabedatum: 2020 -05
VDE-Artnr.: 0200045
Der Aufwand für Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung stellt im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Bauwerkes einen geringen Kostenanteil dar. Bei Mängeln an den Abdichtungen und den daraus möglicherweise entstehenden Schäden (z. B. durch eindringendes Wasser) wird der hohe Gebrauchswert von fach- und sachgerecht ausgeführten Abdichtungen erkennbar. Die Kosten zur Feststellung der Schadensursache und für die Sanierung können dabei den ursprünglichen Herstellungswert der Abdichtungen um ein Vielfaches überschreiten.
Die Zugänglichkeit zur Durchdringung ist nach anschließender Verfüllung der Baugrube oft nur eingeschränkt bis gar nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund müssen in der Regel die Abdichtungen ihre Funktion ohne Wartung sicherstellen. Je nach Art der Nutzung des Bauwerkes kann dessen Lebensdauer und damit auch die der Abdichtung mehrere Jahrzehnte betragen. Auch hieran lässt sich der hohe Gebrauchswert der Abdichtung der Durchdringung erkennen.
Diese VDE-Anwendungsregel bündelt die anerkannten Regeln der Technik im Hinblick auf die Anforderungen an die Bauwerksabdichtung unter Berücksichtigung von Anforderungen an Leitungen. Es erfolgt eine Konkretisierung aller relevanten Anforderungen unter dem Aspekt der sach- und fachgerechten Abdichtung von Bauwerksdurchdringungen.
Diese VDE-Anwendungsregel wurde gemeinsam von Vertretern der Sparten Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation und Trinkwasser erarbeitet.
Zuständig ist die vom Lenkungskreis Netztechnik/Netzbetrieb gegründete Projektgruppe "Kabelleitungstiefbau" des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)
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