VDE-AR-N 4210-4 Anwendungsregel:2014-08
Anforderungen an die Zuverlässigkeit bestehender Stützpunkte von Freileitungen
Art/Status:
Anwendungsregel,
gültig
Ausgabedatum: 2014 -08
VDE-Artnr.: 0200004
Die VDE-Anwendungsregel ermöglicht dem Betreiber, einen Nachweis zu führen, dass die technische Sicherheit von bestehenden Freileitungen im Sinne des § 49 Energiewirtschaftsgesetz gewährleistet ist.
Ausgehend von den allgemein anerkannten Regeln der Technik werden differenzierte Zuverlässigkeitsniveaus für Stützpunkte festgelegt. Die geforderte Zuverlässigkeit hängt dabei von den möglichen Schadensfolgen an Kreuzungsobjekten ab, die im Gefährdungsbereich zwischen den Stützpunkten liegen. Im Rahmen der Anwendungsregel wird mindestens das Zuverlässigkeitsniveau zum Zeitpunkt der Errichtung gefordert. Dem Schutz von Sach- und Vermögenswerten wird dementsprechend Rechnung getragen.
Die VDE-Anwendungsregel kann zur Anwendung kommen, wenn dem Betreiber Erkenntnisse vorliegen, die Untersuchungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig machen.
Netzbetreiber werden mit der Anwendungsregel in die Lage versetzt, das Gefährdungspotenzial betroffener Stützpunkte durch eine Kreuzungsanalyse im Bereich der Freileitung zu ermitteln und die Zuverlässigkeitsanforderungen an diese Stützpunkte standortspezifisch zuzuordnen.
Die VDE-Anwendungsregel beschreibt zwei Vorgehensweisen zur Ermittlung der vorhandenen Zuverlässigkeiten der Stützpunkte.
Unterschreiten die ermittelten Zuverlässigkeiten die Anforderungen der VDE-Anwendungsregel, so sind daraus weiterführende Maßnahmen zur Instandsetzung oder Ertüchtigung abzuleiten. Erfüllen die ermittelten Zuverlässigkeiten die Anforderungen, so kann von einer ausreichenden Zuverlässigkeit der Stützpunkte ausgegangen werden und es gibt keinen weiteren Handlungsbedarf.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die vom Lenkungskreis Hoch-/Höchstspannung gegründete Projektgruppe „Sicherheitsniveau von Freileitungen“ des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig. Der Projektgruppe gehören Vertreter von Netzbetreibern, Anlagenerrichtern, Statik- und Planungsbüros sowie der Wissenschaft und Behörden an.
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