DIN EN 62561-2 VDE 0185-561-2:2013-02
Blitzschutzsystembauteile (LPSC)
Teil 2: Anforderungen an Leiter und Erder
(IEC 62561-2:2012, modifiziert); Deutsche Fassung EN 62561-2:2012
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2013 -02
VDE-Artnr.: 0185064
Ende der Übergangsfrist:
2021-03-01
Die Normenreihe DIN EN 62561 behandelt Anforderungen und Prüfungen für Blitzschutzsystembauteile (LPSC), die für den Einbau in Blitzschutzsystemen nach DIN EN 62305 geplant und installiert werden.
Dazu gehören metallene Verbindungsbauteile, Fangeinrichtungen, Ableitungen und metallene Erder, ebenso wie Trennfunkenstrecken und Leitungshalter. Weitere Teile der Normenreihe behandeln Revisionskästen und Erderdurchführungen, Einrichtungen zum Zählen von Blitzstromimpulsen, die durch Leiter fließen sowie chemische Mittel zur Verbesserung des Erdungswiderstands.
Alle Teile der europäischen Normenreihe EN 50164 wurden vollständig in das Arbeitsprogramm bei IEC übernommen, nachdem diese in Europa bereits seit dem Jahr 2000 Anwendung fanden.
Der Teil 2 der DIN EN 62561 behandelt Anforderungen und Prüfungen für Leiter und Erder wie metallene Leiter (nicht sogenannte "natürliche" Leiter), die einen Teil des Fangeinrichtungssystems und der Ableitungen bilden sowie für metallene Erder, die einen Teil der Erdungsanlage bilden.
Die Normenreihe "Blitzschutzsystembauteile (LPSC)" besteht aus den folgenden Teilen:
Teil 1: Anforderungen an Verbindungsbauteile
Teil 2: Anforderungen an Leiter und Erder
Teil 3: Anforderungen an Trennfunkenstrecken (TFS)
Teil 4: Anforderungen an Leitungshalter
Teil 5: Anforderungen an Revisionskästen und Erderdurchführungen
Teil 6: Anforderungen an Blitzzähler
Teil 7: Anforderungen an Mittel zur Verbesserung der Erdung.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 50164-2 VDE 0185-202:2009-03
Gegenüber DIN EN 50164-2 (VDE 0185-202):2009-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Titel und Texte der EN wurden in neuer Normenreihe aufgenommen;
b) normative Verweisungen wurden angepasst;
c) umfassende Änderungen im Abschnitt Prüfungen;
d) neuer Abschnitt zur Erstellung eines Prüfberichts hinzugefügt;
e) Ergänzung von Flussdiagrammen zur anschaulichen Darstellung der Prüfungsabläufe.