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DIN EN 60079-0 VDE 0170-1:2013-04

Explosionsgefährdete Bereiche

Teil 0: Betriebsmittel – Allgemeine Anforderungen

(IEC 60079-0:2011, modifiziert + Cor.:2012); Deutsche Fassung EN 60079-0:2012
Art/Status: Norm, zurückgezogen
Ausgabedatum: 2013 -04
VDE-Artnr.: 0170113
Ende der Übergangsfrist: 2016-10-07

Dieser Teil der VDE 0170 legt die allgemeinen Anforderungen an die Konstruktion, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Geräten und Ex-Bauteilen fest, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind.
Obwohl in dieser Norm die üblichen atmosphärischen Bedingungen in einem Bereich von -20 °C bis +60 °C angegeben sind, beträgt der normale Betriebsumgebungstemperaturbereich bei Geräten -20 °C bis +40 °C, sofern vom Hersteller nichts anderes festgelegt wurde. Siehe auch 5.1.1. Es wurde in Betracht gezogen, dass für die meisten Geräte der Bereich von -20 °C bis +40 °C ausreichend ist und es anderenfalls einen nicht notwendigen konstruktiven Aufwand erzwingen würde, alle Geräte für die obere Temperatur von +60 °C auszulegen.
Diese Norm und die anderen Normen, die diese Norm ergänzen, spezifizieren zusätzliche Prüfanforderungen für Geräte, die außerhalb des üblichen Temperaturbereiches von -20 °C bis +40 °C verwendet werden. Aber weitere zusätzliche Betrachtungen und zusätzliche Prüfungen sind auch erforderlich für Geräte, die außerhalb des üblichen Druckbereiches von 80 kPa (0,8 bar) bis 110 kPa (1,1 bar) und außerhalb des üblichen Sauerstoffgehaltes von 21 % (V/V) betrieben werden, insbesondere bei den Zündschutzarten, die abhängig von dem Verlöschen einer Flamme sind, wie z. B. die Druckfeste Kapselung "d" DIN EN 60079 1 (VDE 0170-5) oder die die Energie begrenzen, wie z. B. die Eigensicherheit "i" DIN EN 60079 11 (VDE 0170-7).
Die in dieser Norm beschriebenen Anforderungen resultieren aus der Bewertung von Zündgefährdungen, die an elektrischen Geräten durchgeführt wurden. Die berücksichtigten Zündquellen sind diejenigen, bei denen ein Zusammenhang mit der Geräteart festgestellt worden ist, wie heiße Oberflächen, mechanisch erzeugte Funken, Thermitreaktionen ausgelöst durch einen mechanischen Schlag, elektrische Lichtbogenbildung und Entladung statischer Elektrizität in üblichen Industrieumgebungen.
Es wird anerkannt, dass es durch eine Weiterentwicklung der Technik sein kann, die Ziele der VDE 0170 Normenserie in Bezug auf den Explosionsschutz durch Methoden zu erfüllen, die noch nicht völlig definiert sind. Wenn ein Hersteller sich derartige Entwicklungen zunutze machen möchte, dann dürfen Abschnitte dieser Norm als auch Abschnitte anderer Normen der VDE 0170 Normenserie nur teilweise angewendet werden. Es ist vorgesehen, dass der Hersteller Unterlagen vorbereitet, aus denen genau zu ersehen ist, wie die VDE 0170 Normenserie angewendet wurde, zusammen mit einer vollständigen Beschreibung der zusätzlich angewendeten technischen Maßnahmen. Die Kennzeichnung Ex "s" ist reserviert als Hinweis auf den Sonderschutz. Eine Norm für den Sonderschutz "s", IEC 60079 33, ist in Vorbereitung.
Wenn eine explosionsfähige Gasatmosphäre und eine brennbare Staubatmosphäre zur selben Zeit vorhanden sind oder vorhanden sein dürfen, sollte das gleichzeitige Vorhandensein berücksichtigt werden und bedarf zusätzlicher Schutzmaßnahmen.
Diese Norm legt keine anderen Anforderungen an die Sicherheit fest als solche, die sich direkt auf die Explosionsgefahr beziehen. Zündquellen wie adiabatische Kompression, Schockwellen, exotherme chemische Reaktionen, Selbstentzündung von Staub und heiße Gase/Flüssigkeiten werden von dieser Norm nicht berücksichtigt.
Derartige Geräte sollten einer Zündgefahrenanalyse unterzogen werden, die alle potentiellen Zündquellen durch ein elektrisches Gerät identifiziert und auflistet sowie die anzuwendenden Schutzmaßnahmen einer Wirksamwerdung der Zündquellen benennen.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60079-0 VDE 0170-1 Berichtigung 1:2011-04
DIN EN 60079-0 VDE 0170-1:2010-03

Gegenüber DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1):2010-03 und DIN EN 60079-0 Berichtigung 1 (VDE 0170-1 Berichtigung 1):2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Erweiterung der benötigten Materialspezifizierungen für Kunststoffe und Elastomere, inklusive UV-Beständigkeit in 7.1.2;
b) Hinzufügen einer alternativen Qualifizierungsmöglichkeit für O-Ringe in 7.2.3;
c) Hinzufügen alternativen Kriterien für den Oberflächenwiderstand in 7.4.2 a);
d) Hinzufügen einer alternativen Durchschlagsspannungsgrenze für nichtmetallische Schichten auf metallischen Gehäusen in 7.4.2 c);
e) Erweiterung einer optionalen Möglichkeit zur "X"-Kennzeichnung von nichtmetallischen Gehäusematerialien, die die grundlegenden elektrostatischen Anforderungen nicht erfüllen in 7.4.2 d) und 7.4.2 e);
f) Klarstellung, dass nichtmetallische Gehäuseanforderungen auch auf lackierte oder beschichtete Metallgehäuse anzuwenden sind, in 7.4.3;
g) Klarstellung des Tests zur Bestimmung der Kapazität von zugänglichen metallischen Teilen bei Reduzierung der akzeptablen Kapazität in 7.5, Tabelle 9;
h) Hinzufügen von Grenzwerten für den Anteil an Zirkonium für Gehäuse der Gruppe III und der Gruppe II (nur Gb) in 8.3 und 8.4;
i) Einführung der "X"-Kennzeichnung für Gehäuse der Gruppe III, die nicht mit den grundlegenden Materialanforderungen, die vergleichbar zu denen der existierenden bei Gruppe II sind, übereinstimmen, in 8.4;
j) Hinzufügen von Halbrundkopfschrauben als Sonderverschluss in 9.2;
k) Verweis bei der Schutzerdung (PE) von elektrischen Maschinen auf EN 60034 1 in 15.3;
l) Hinzufügen von Anforderungen an Umwälzlüfter in 17.1.5;
m) Hinzufügen von alternativen Anforderungen an Trennschalter in 18.2;
n) Entfall der Grenzen der Bemessungsspannung bei Steckern und Steckdosen in 20.2;
o) Hinzufügen von Prüfanforderungen bei der Lichtbogenlöschung bei Stecker und Steckdosen in 20.2;
p) Hinzufügen von Angaben zu max. Ladespannung (je Zelle) in 23.3, Tabelle 12;
q) Überarbeitung der Prüfung der Schlagfestigkeit von Teilen aus Glas in 26.4.2;
r) Überarbeitung der Prüfung auf Schlagfestigkeit hinsichtlich des Aufschlagverhaltens des Schlagstückes in 26.4.2;
s) Klarstellung der Prüfanforderungen hinsichtlich der "Betriebs"- und der "Oberflächentemperatur" in 26.5.1.2 und 26.5.1.3;
t) Hinzufügen der Bestimmung des Temperaturanstieges bei umrichtergespeisten Maschinen in 26.5.1.3;
u) Hinzufügen einer alternativen Prüfmethode bei der Wärmebeständigkeit in 26.8, Tabelle 15;
v) Entfall des "Ladungstestes" und Hinzufügen einer Anmerkung zur Bereitstellung von Hinweisen in ehemals 26.14;
w) Klarstellung zur Bestimmung der Messmethode für die Kapazität in 26.14;
x) Hinzufügen einer "Tabelle mit Einschränkungen" zu Zertifikaten von Ex-Komponenten in 28.2;
y) Klarstellung der Kennzeichnung bei mehreren Temperaturklassen in 29.3 d);
z) Hinzufügen der Kennzeichnung von umrichtergespeisten Maschinen in 29.14;
aa) Wegfall der IP-Kennzeichnung für die Gruppe III in 29.4 und 29.15;
bb) Hinzufügen von besonderen Hinweisen für elektrische Maschinen und für Umwälzlüfter in 30.3 und 30.4;
cc) Hinzufügen des informativen Anhangs F, Flussdiagramm für die Prüfung von nichtmetallischen Gehäusen und nichtmetallischen Teilen von Gehäusen;
dd) Verlagerung der Definitionen für energiebegrenzte Parameter in die IEC 60079 11;
ee) hinzufügen einer Anmerkung zur Klarstellung, dass Anforderungen an nichtmetallische "Gehäuse" gemäß Unterabschnitten auch auf andere Teile außer "Gehäuse" anzuwenden sind;
ff) Klarstellung der Begriffe für Kabel- und Leitungseinführungen, Verschlussstopfen und Gewindeadapter;
gg) Aktualisierung des informativen Anhangs D zu umrichtergespeiste Motoren;
hh) Aktualisierung des informativen Anhangs E zur Erwärmungsmessung von elektrischen Maschinen.

Norm
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Explosionsgefährdete Bereiche

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