DIN EN 50522 VDE 0101-2:2011-11
Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV;
Deutsche Fassung EN 50522:2010
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2011 -11
VDE-Artnr.: 0101004
Ende der Übergangsfrist:
2025-01-10
Diese Norm ergänzt DIN EN 60936-1 (VDE 0101-1) bezüglich den Festlegungen zu Erdungsanlagen für Starkstromanlagen in Netzen mit Nennwechselspannungen über 1 kV und einer Nennfrequenz bis einschließlich 60 Hz, um damit eine sichere und störungsfreie Funktion im bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
Im Sinne dieser Norm gilt als eine Starkstromanlage eine der folgenden:
a) Schalt- und Umspannanlagen, einschließlich Schaltanlagen zur Speisung von Bahnanlagen;
b) elektrische Anlagen auf Masten oder in Türmen, Schaltgeräte und/oder Transformatoren außerhalb abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten;
c) eine (oder mehrere) Stromerzeugungsanlage(n) an einem räumlich begrenzten Ort;
- die Anlage enthält Generatoren und Transformatoren mit zugehörigen Schaltgeräten und elektrischen Hilfseinrichtungen. Verbindungen zwischen Stromerzeugungsanlagen an unterschiedlichen Orten sind ausgeschlossen;
d) das elektrische Netz einer Fabrik, Industrieanlage oder anderer industrieller, landwirtschaftlicher, gewerblicher oder öffentlicher Räumlichkeiten.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN VDE 0101 VDE 0101:2000-01
Gegenüber DIN VDE 0101 (VDE 0101):2000-01 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
a) Die Struktur der Tabelle 1 (Maßgebende Ströme für die Bemessung von Erdungsanlagen) wurde geändert;
b) Neu eingefügt wurden Regelungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Potentialverschleppung (Abschnitt 6);
c) Die Tabelle 2 (Minimalanforderungen für den Zusammenschluss von Niederspannungs- und Hochspannungs-Erdungsanlagen basierend auf der Erdungsspannung (EPR) hat eine neue Struktur;
d) Ausführliche Erläuterungen zum Globalen Erdungssystem sind im informativen Anhang O enthalten;
e) Die Berührungsspannungskurve (Bild 5.1) wurde der neuen IEC/TS 60479-1:2005 angepasst. Das entsprechende Berechnungsverfahren ist erläutert (Anhang A);
f) Normative und informelle Anhänge sind weitgehend entfallen.