DIN EN IEC 60079-17 VDE 0165-10-1:2024-10
Explosionsgefährdete Bereiche
Teil 17: Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen
(IEC 60079-17:2023); Deutsche Fassung EN IEC 60079-17:2024
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2024 -10
VDE-Artnr.: 0100826
Dieser Teil von IEC 60079 ist anwendbar durch Anwender und behandelt nur die Gesichtspunkte mit direktem Bezug auf die Prüfung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen, die speziell für explosionsgefährdete Bereiche ausgelegt sind, in denen die Explosionsgefahr durch explosionsfähige Atmosphären verursacht wird. Dieser Teil schließt andere grundlegende Anforderungen an die Installation und Prüfung elektrischer Anlagen, den Eignungsnachweis für elektrische Geräte, Schutz oder Belüftung von Räumen, Gasmeldeanlagen sowie die Reparatur, Überholung und Regenerierung von explosionsgeschützten Geräten (siehe hierzu IEC 60079-19), nicht mit ein. Des Weiteren ist das Dokument nicht anwendbar für Bergbau unter Tage, Stäube von Explosivstoffen und pyrophore Stoffe. Obwohl dieses Dokument nicht die Prüfung von Sicherheitseinrichtungen behandelt, wie sie z. B. in belüfteten Räumen verwendet werden (siehe IEC 60079-13), enthält es Anforderungen an die Prüfung und Instandhaltung einzelner Geräte, die Teil dieser Systeme sind, wie etwa Motoren und Sensoren. Dieses Dokument ergänzt die in IEC 60364-6 angegebenen Anforderungen an die Inspektion und Prüfung in nicht-explosionsgefährdeten Bereichen. Dieses Dokument ist für die Fälle vorgesehen, bei denen durch das mögliche Vorhandensein von explosionsfähigen Gas- oder Staub-Luft-Gemischen oder Ablagerungen von brennbarem Staub unter normalen atmosphärischen Bedingungen ein Risiko besteht.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 60079-17 VDE 0165-10-1:2014-10
Gegenüber DIN EN 60079-17 (VDE 0165-10-1):2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) weitere Anforderungen hinsichtlich der Zündschutzart „o“ wurden hinzugefügt;
b) in dieser Norm wurde der Bezug geändert, um alle Arten von Prüfungen an Begriffe hinsichtlich der ständigen Überwachung anzugleichen, z. B. fachkundiges Personal oder fachkundige Personen in leitender Funktion.
Dieses Dokument wird folgenden, in Fettschrift gekennzeichneten, Fachgebiet(en) zugeordnet:
Für die Anzeige aller gültigen Dokumente klicken Sie bitte auf den entsprechenden Fachgebiets-Link oder nutzen Sie die erweiterte Normsuche.