DIN EN IEC 62759-1 VDE 0126-38:2023-12
Photovoltaik (PV)-Module – Transportprüfung
Teil 1: Transport und Versand von PV-Modulpaketen
(IEC 62759-1:2022); Deutsche Fassung EN IEC 62759-1:2022
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2023 -12
VDE-Artnr.: 0100770
Photovoltaik(PV)-Module sind elektrische Bauelemente, die während ihrer Lebensdauer dauerhaft einer Beanspruchung im Freien ausgesetzt sind. In den aktuellen Bauartzulassungsnormen werden keine mechanischen Beanspruchungen berücksichtigt, die während des Transportes zum Installationsort der PV-Anlage auftreten können. Dieser Teil von IEC 62759 enthält Beschreibungen von Verfahren zur Nachbildung des Transports vollständiger Verpackungseinheiten von Modulen und den damit verbundenen Umgebungseinflüssen. Eine Liste von Konstruktionsänderungen, die eine Nachprüfung erfordern, ist in Anhang B enthalten. Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich dieses Dokumentes. Gegenüber DIN EN 62759-1 (VDE 0126-38):2016-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichung von Prüfungen und von Verweisungen auf maßgebliche Normen für CPV; b) Streichung unterschiedlicher Klassen für PV-Module; c) Streichung der Anforderung für mindestens 10 Module je Versandeinheit; d) Implementierung von Stabilisierung als Zwischenmessung; e) Hinzufügen von Annahme-/Rückweisungskriterien; f) Änderung von Anforderungen für erneute Prüfungen; g) Änderung der Zyklenanzahl bei der dynamischen, mechanischen Belastungsprüfung. Siehe auch 6.4.2.1. Dieses Dokument ist anwendbar für PV-Flachplattenmodule.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 62759-1 VDE 0126-38:2016-03
Gegenüber DIN EN 62759-1 (VDE 0126-38):2016-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Streichung von Prüfungen und von Verweisungen auf maßgebliche Normen für CPV;
b) Streichung unterschiedlicher Klassen für PV-Module;
c) Streichung der Anforderung für mindestens 10 Module je Versandeinheit;
d) Implementierung von Stabilisierung als Zwischenmessung;
e) Hinzufügen von Annahme-/Rückweisungskriterien;
f) Änderung von Anforderungen für erneute Prüfungen;
g) Änderung der Zyklenanzahl bei der dynamischen, mechanischen Belastungsprüfung. Siehe auch 6.4.2.1.
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