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VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel:2023-09

Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)

Art/Status: Anwendungsregel, gültig
Ausgabedatum: 2023 -09
VDE-Artnr.: 0100735

Diese VDE-Anwendungsregel legt die Technischen Anschlussregeln (TAR) für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen (Bezugs- und Erzeugungsanlagen, Speicher sowie Mischanlagen) fest, die am Netzanschlusspunkt an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Als Mittelspannungsnetz wird in dieser VDE-Anwendungsregel das Drehstromnetz mit einer Netzfrequenz von 50 Hz und Netzspannungen > 1 kV bis < 60 kV betrachtet.
Mit dieser VDE-Anwendungsregel werden die Anforderungen an Erzeugungsanlagen der Typen B (= 135 kW) und C (= 36MW) aus der Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (NC RfG) und die Anforderungen an Verbrauchsanlagen aus der Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zu Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (NC DCC) national umgesetzt. Die Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (NC RfG) und die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung vom 12. Juni 2017 (NELEV) regeln u. a. den Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen.
Diese VDE-Anwendungsregel gilt auch, wenn der Anschluss der Kundenanlage in einem nicht öffentlichen Niederspannungsnetz liegt und dieses Niederspannungsnetz über Transformatoren und Anschlussleitungen mit dem öffentlichen Mittelspannungsnetz verbunden ist.
Diese VDE-Anwendungsregel gilt nicht, wenn der Anschluss einer Bezugsanlage oder einer Mischanlage in einem nicht öffentlichen Mittelspannungsnetz, der Anschluss des nicht öffentlichen Mittelspannungsnetzes am öffentlichen Netz aber im Hochspannungsnetz liegt. In diesem Fall sind die Technischen Anschlussregeln für das Hochspannungsnetz VDE-AR-N 4120 anzuwenden). Für Kundenanlagen, die ihren Netzanschlusspunkt im öffentlichen Niederspannungsnetz haben, sind die Technischen Anschlussregeln für das Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105) anzuwenden.
Diese Revision der Anwendungsregel ändert gegenüber der Version vom 2018-11 inhaltlich ausschließlich das neu gestaltete Einzelnachweisverfahren für Erzeugungsanlagen im Leistungsbereich 135 kW bis 950 kW.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die zum Lenkungskreis Systemfragen und Netzcodes zugehörige Projektgruppe "Technische Anschlussregeln für die Mittelspannung" des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel:2018-11
VDE-AR-N 4110 Ber1 zur Anwendungsregel:2020-10

Gegenüber VDE-AR-N 4110 (VDE -AR-N 4110):2018-11 und VDE-AR-N 4110 Berichtigung 1 (VDE -AR-N 4110 Berichtigung 1):2020-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) neu gestaltete Einzelnachweisverfahren für Erzeugungsanlagen im Leistungsbereich 135 kW bis 950 kW;
b) Berichtigung 1:2020-10: Änderungen in den Klammern im englischen und französischen Titel eingefügt.