DIN EN IEC 61496-2 VDE 0113-202:2021-08
Sicherheit von Maschinen – Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
Teil 2: Besondere Anforderungen an Einrichtungen, die aktive optoelektronische Schutzeinrichtungen (AOPD) verwenden
(IEC 61496-2:2020); Deutsche Fassung EN IEC 61496-2:2020
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2021 -08
VDE-Artnr.: 0100635
Diese Norm legt Anforderungen für die Konstruktion, den Aufbau und die Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) fest, die speziell zur Detektion von Personen als Teil eines sicherheitsbezogenen Systems entworfen sind und die aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen (AOPDs) für die Sensorfunktion verwenden. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Eigenschaften gelenkt, die sicherstellen, dass ausreichende Sicherheitsmerkmale erreicht werden. Eine BWS kann zusätzliche sicherheitsbezogene Funktionen enthalten.
Diese Norm legt weder die Abmessungen noch die Konfiguration des Schutzfeldes und dessen Anordnung in Bezug auf Gefährdungen für eine besondere Anwendung fest, ebenso nicht, was für eine Maschine ein gefahrbringender Zustand ist. Sie ist auf das Funktionieren der BWS und wie sie mit der Maschine verknüpft ist beschränkt.
AOPDs, die Strahlung außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400 nm bis 1 500 nm verwenden, sind von dieser Norm ausgenommen.
Diese Norm kann für andere Anwendungen als zum Schutz von Personen bedeutsam sein, z. B. dem Schutz gegen mechanische Zerstörung von Maschinen oder Produkten. In diesen Anwendungen können zusätzliche Anforderungen erforderlich sein, zum Beispiel, wenn die durch die Sensorfunktion zu erkennenden Materialien Eigenschaften besitzen, die unterschiedlich zu denen von Personen sind.
Diese Norm behandelt keine EMV-Anforderungen zur Störausstrahlung.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 61496-2 VDE 0113-202:2014-06
Gegenüber DIN EN 61496-2 (VDE 0113-202):2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Anpassung der Normativen Verweisungen;
b) Überarbeitung der Funktions-, Konstruktions- und Umgebungsbedingungen;
c) Anpassungen der Anforderungen zu AOPDs.
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