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Digitales Typenschild

Teil 100: Digitale Produktkennzeichnung

Art/Status: Norm, zurückgezogen
Ausgabedatum: 2021 -02
VDE-Artnr.: 0100615

Das Dokument gilt für Betriebsmittel die z.B. in der Automatisierungs- und
Prozessindustrie eingesetzt werden. Ziel der Vornorm ist, alternative elektronisch lesbare Lösungen zur bisherigen, konventionellen Klartextkennzeichnung auf dem Typenschild bzw. der Verpackung von Produkten aufzuzeigen. Eine maschinenlesbare Kennzeichnung kann beim Gerätehersteller im Fertigungsprozess zum automatischen Steuern des Materialflusses verwendet werden, was heute schon häufig durch einen Barcode erfolgt. Beim Export können z.B. Zollbehörden das Produkt elektronisch überprüfen. Beim Betreiber kann bereits im Wareneingang das Produkt eindeutig identifiziert werden und im Betrieb kann der Servicetechniker oder eine zuständige Behörde das Produkt den zulässigen Einsatzbereich elektronisch überprüfen. Die Daten aus dem maschinenlesbaren Typenschild können für eine fehlerfreie Bestandserfassung direkt in ein ERP-System (Enterprise Resource Planning System) übertragen werden. Damit stehen dem Betreiber alle Gerätedaten digital zur Verfügung. Angestoßen von Herstellern von explosionsgeschützten Betriebsmitteln und Betreibern von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wurde das Projekt "Digitales Typenschild" gestartet. Von der einen Seite mit dem Wunsch, die zunehmende Kennzeichnung noch auf dem Betriebsmittel unterbringen zu können, da insbesondere im Explosionsschutz sehr umfangreiche Angaben erforderlich sind. Von der anderen Seite, die zum Betriebsmittel gehörenden Informationen elektronisch verwalten zu können. Bei den Diskussionen wurde als langfristiges Ziel festgehalten, dass das konventionelle Typenschild durch ein elektronisch lesbares Typenschild weitestgehend ersetzt werden sollte. Hierbei sollte gerade auch die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung berücksichtigt werden. Für die bessere Akzeptanz muss eine Mindestkennzeichnung im Klartext am Gerät vorhanden sein. Es wurde
festgestellt, dass die elektronische Kennzeichnung sich auf dem internationalen Markt zunehmend durchsetzt und dort akzeptiert wird. Auch in Europa gibt es erste EU-Richtlinien, die die elektronische Kennzeichnung akzeptieren, z. B. die Durchführungsverordnung zur elektronischen Kennzeichnung von Schiffsausrüstung (EU) 2018/608. Bei der Überprüfung anhand von verschiedenen EU-Richtlinien zur erforderlichen Mindestkennzeichnungen wurde festgestellt, dass diese Vornorm bei nicht zu einschränkender Formulierung auch für nicht explosionsgeschützte Betriebsmittel angewendet werden kann.