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VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04

Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)

Art/Status: Anwendungsregel, gültig
Ausgabedatum: 2019 -04
VDE-Artnr.: 0100514

Inhaltsverzeichnis

Diese VDE-Anwendungsregel "TAR Niederspannung" fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei der Planung, bei der Errichtung, beim Anschluss und beim Betrieb von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie ist für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, sowie bei einer Erweiterung oder Änderung. Für einen bestehenden, unveränderten Teil der elektrischen Anlage gibt es seitens der TAR keine Anpassungspflicht, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist.
Die "TAR Niederspannung" gilt für Bezugsanlagen und - in Verbindung mit der VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" - auch für Erzeugungsanlagen. Zudem sind Anforderungen, die sich aus dem Anschluss und dem Betrieb von Speichern und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ergeben, enthalten. Zusätzliche Anforderungen an Mischanlagen – also Kundenanlagen, in denen neben Bezugsanlagen auch Erzeugungsanlagen und/oder Speicher betrieben werden - sind in der VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" beschrieben.
Diese VDE-Anwendungsregel gilt auch für Anschlussschränke im Freien, die ein- oder dreiphasig an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Beispiele hierfür sind Straßenverkehrs-Signalanlagen, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung, Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, Pumpenanlagen, Messstationen, Zähleranschlussschränke für Gebäude usw. sowie Telekommunikations-Einrichtungen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Die Besonderheiten des Anschlusses und des Betriebes von Anschlussschränken im Freien sind in Abschnitt 12 beschrieben.
Diese VDE-Anwendungsregel dient als Basis für die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung der Netzbetreiber. Der Netzbetreiber kann die Technischen Anschlussregeln um seine netzspezifischen Anforderungen ergänzen und diese Ergänzungen im Rahmen seiner Technischen Anschlussbedingungen veröffentlichen.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die vom Lenkungskreis Mittel-/Niederspannung gegründete Projektgruppe „Technische Anschlussregeln für die Niederspannung“ des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
VDE-AR-N 4101 Anwendungsregel:2015-09
VDE-AR-N 4102 Anwendungsregel:2012-04

Gegenüber VDE-AR-N 4101 (VDE -AR-N 4101):2015-09 und VDE-AR-N 4102 (VDE -AR-N 4102):2012-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Übernahme und Weiterentwicklung der Anforderungen an Zählerplätze (vorher VDE-AR-N 4101);
b) Übernahme und Weiterentwicklung der Anforderungen an Anschlussschränke im Freien (vorher VDE-AR-N 4102).