VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel:2018-11
Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)
Art/Status:
Anwendungsregel,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2018 -11
VDE-Artnr.: 0100495
Diese VDE-Anwendungsregel legt die Technischen Anschlussregeln (TAR) für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen (Bezugs- und Erzeugungsanlagen, Speicher sowie Mischanlagen) fest, die am Netzanschlusspunkt an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Als Mittelspannungsnetz wird in dieser VDE-Anwendungsregel das Drehstromnetz mit einer Netzfrequenz von 50 Hz und Netzspannungen > 1 kV bis < 60 kV betrachtet.
Diese VDE-Anwendungsregel gilt auch, wenn der Anschluss der Kundenanlage in einem nicht öffentlichen Niederspannungsnetz liegt und dieses Niederspannungsnetz über Transformatoren und Anschlussleitungen mit dem öffentlichen Mittelspannungsnetz verbunden ist.
Diese VDE-Anwendungsregel gilt nicht, wenn der Anschluss einer Bezugsanlage oder einer Mischanlage in einem nicht öffentlichen Mittelspannungsnetz, der Anschluss des nicht öffentlichen Mittelspannungsnetzes am öffentlichen Netz aber im Hochspannungsnetz liegt. In diesem Fall sind die Technischen Anschlussregeln für das Hochspannungsnetz anzuwenden (in der nächsten Revision wird der Begriff "TAB Hochspannung" durch "TAR Hochspannung" ersetzt). Für Kundenanlagen, die ihren Netzanschlusspunkt im öffentlichen Niederspannungsnetz haben, sind die Technischen Anschlussregeln für das Niederspannungsnetz anzuwenden.
Für Erzeugungsanlagen und Speicher gelten die Anforderungen dieser TAR Mittelspannung erst ab einer maximalen Scheinleistung von jeweils SAmax = 100 kVA.
Für Erzeugungsanlagen und Speicher mit jeweils SAmax < 100 kVA gilt zwar auch diese TAR Mittelspannung, jedoch kann bis zu einer Summen-Scheinleistung SSAmax < 300 kVA (Summe der Erzeugungsanlagen und der Speicher mit jeweils SAmax < 100 kVA pro Übergabestation) auf den übergeordneten Entkupplungsschutz verzichtet werden. Zudem sind Anlagenzertifikate nicht erforderlich.
Mit dieser VDE-Anwendungsregel werden die Anforderungen an Erzeugungsanlagen der Typen B und C aus der Verordnung (EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger (NC RfG) und die Anforderungen an Verbrauchsanlagen aus der Verordnung (EU) 2016/1388 der Kommission vom 17. August 2016 zu Festlegung eines Netzkodex für den Lastanschluss (NC DCC) national umgesetzt.
Für diese VDE-Anwendungsregel ist die vom Lenkungskreis Nieder- und Mittelspannung gegründete Projektgruppe "Technische Anschlussregeln für die Mittelspannung" des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) zuständig.