DIN EN 61724-1 VDE 0126-25-1:2017-12
Betriebsverhalten von Photovoltaik-Systemen
Teil 1: Überwachung
(IEC 61724-1:2017); Deutsche Fassung EN 61724-1:2017
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2017 -12
VDE-Artnr.: 0100422
Ende der Übergangsfrist:
2024-08-25
Diese Norm legt Klassen von Systemen zur Überwachung des Leistungsverhaltens photovoltaischer (PV)-Systeme fest und dient als Anleitung für verschiedene Wahlmöglichkeiten für Überwachungssysteme.
Dabei legt dieser Teil von IEC 61724 Ausrüstungen, Verfahren und die Terminologie für die Überwachung des Betriebsverhaltens und die Analyse von photovoltaischen (PV) Systemen fest. Sie behandelt Sensoren, den Einbau und die Genauigkeit für Überwachungseinrichtungen zusätzlich zur Datenerfassung gemessener Parameter und Qualitätsüberprüfungen, berechneten Parametern und Leistungsmetriken. Darüber hinaus dient sie als Grundlage für weitere Normen, die sich auf die erfassten Daten stützen.
Zuständig ist das DKE/K 373 "Photovoltaische Solarenergie-Systeme" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Gegenüber DIN EN 61724:1999-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) IEC 61724 wurde in mehrere Teile aufgeteilt. Dieser Teil 1 beinhaltet die Überwachung der PV-Systeme, Teil 2 und Teil 3 adressieren Leistungsanalysen basierend auf Überwachungsdaten;
b) drei Klassen von Überwachungssystemen werden definiert, entsprechend verschiedener Genauigkeitsstufen und verschiedenen vorgesehenen Anwendungen;
c) notwendige Messungen für jede Klasse der Überwachungssysteme werden dargelegt, gemeinsam mit der notwendigen Anzahl und Genauigkeit der Sensoren;
d) Optionen für Satelliten-gestützte Messungen der Bestrahlungsstärke werden bereitgestellt;
e) Messungen der Verschmutzung werden eingeführt;
f) neue Leistungsmerkmale werden eingeführt, einschließlich temperaturkompensierter Leistungs-Kennzahlen und anderer;
g) eine Vielzahl an Empfehlungen und erklärenden Anmerkungen wurde eingefügt;
h) die Deutsche Fassung wurde in Abschnitt 2 und in Abschnitt 3 an die aktuellen Standardtexte angepasst.