Cover DIN EN 50121-3-1 VDE 0115-121-3-1:2017-11
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DIN EN 50121-3-1 VDE 0115-121-3-1:2017-11

Bahnanwendungen – Elektromagnetische Verträglichkeit

Teil 3-1: Bahnfahrzeuge – Zug und gesamtes Fahrzeug;

Deutsche Fassung EN 50121-3-1:2017
Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2017 -11
VDE-Artnr.: 0100411

Inhaltsverzeichnis

Diese Norm enthält die deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 50121-3-1:2016. Sie legt Grenzwerte und Messverfahren für die Störaussendung und Störfestigkeit für alle Arten von Schienenfahrzeugen (Triebfahrzeuge und Züge sowie gezogene Eisenbahnwagen) fest. Die Festlegungen gelten für den Frequenzbereich 0 Hz bis 400 GHz. Der Anwendungsbereich endet an der Schnittstelle des Schienenfahrzeugs mit seinen entsprechenden Stromversorgungsein- und -ausgängen. Beabsichtigte Kommunikationssignale sind ausgenommen. Für die Störfestigkeit müssen keine Prüfungen des gesamten Fahrzeuges durchgeführt werden, sondern es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug gegen entsprechenden Störpegel störfest ist, wenn die zum Einbau vorgesehenen Einrichtungen für sich genommen störfest sind und zum Zusammenbau dieser Einrichtungen im Schienenfahrzeug ein EMV-Prüfplan erstellt wurde. Für die Störaussendung werden entsprechende Grenzwerte und die zugehörigen Messverfahren festgelegt. Die spezifischen Festlegungen sind zusammen mit DIN EN 50121-1 (VDE 0115-121-1) anzuwenden.
Gegenüber der vorhergehenden Norm wurde der Anhang ZZ an neue Vorgaben angepasst. Der Anhang dient der Herstellung des Zusammenhangs zwischen den wesentlichen Anforderungen der Europäischen EMV-Richtlinie und den Festlegungen dieser Norm. Ferner wurden im Rahmen dieser Norm nicht benötigte Abkürzungen aus dem Abschnitt 3.2 gestrichen und der zweite Absatz unter 6.2.1 in eine Anmerkung überführt.

Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 50121-3-1 VDE 0115-121-3-1:2016-01

Gegenüber DIN EN 50121-3-1 (VDE 0115-121-3-1):2016-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) redaktionelle Korrekturen im Europäischen Vorwort, im Anwendungsbereich und im Anhang A;
b) Herausnahme nicht benötigter Abkürzungen aus der Übersicht in 3.2;
c) Umwandlung des zweiten Absatzes unter 6.2.1 in eine Anmerkung;
d) Anpassung des Anhangs ZZ an die neuen Vorgaben.