DIN EN 50121-2 VDE 0115-121-2:2017-11
Bahnanwendungen – Elektromagnetische Verträglichkeit
Teil 2: Störaussendungen des gesamten Bahnsystems in die Außenwelt;
Deutsche Fassung EN 50121-2:2017
Art/Status:
Norm,
gültig
Ausgabedatum: 2017 -11
VDE-Artnr.: 0100410
Diese Norm enthält die Fassung der Europäischen Norm EN 50121-2:2017. Sie spezifiziert Grenzwerte und Messverfahren für die Störaussendung des gesamten Bahnsystems in die Außenwelt und enthält Informationen über übliche Feldstärken von 0 Hz bis zur Hochfrequenz (Kartographie). Die spezifischen Festlegungen sind zusammen mit DIN EN 50121-1 (VDE 0115-121-1) anzuwenden. Die in dieser Norm betrachteten Störaussendungen werden durch bewegte Bahnfahrzeuge beim Vorbeifahren erzeugt und sind mithilfe von Feldstärkemessgeräten zu messen, die auf mehrere feste Frequenzen eingestellt werden. Hierbei sind die horizontale Komponente des Magnetfeldes senkrecht zum Gleis sowie die vertikale und horizontale Komponente des Feldes zu messen. Da die Störaussendung beim Vorbeifahren des Triebfahrzeugs an der Messstelle noch nicht ihren Höchstwert erreicht haben muss, sondern dieser auftreten kann, wenn das Fahrzeug weit entfernt ist, muss die Messeinrichtung während der Prüfung dauernd in Betrieb sein und darf nicht erst durch die Annäherung des Zuges an die Messstelle ausgelöst werden.
Außerdem werden in dieser Norm Festlegungen zu den Messbedingungen (Wetterbedingungen, der genormten Bahnumgebung, zum Zusammenwirken mehrerer Züge) getroffen und festgelegt, welche Angaben im Prüfbericht enthalten sein müssen.
Gegenüber der bestehenden Ausgabe der Norm wurden die datierten Verweisungen wieder in undatierte Verweisungen geändert, die Definitionen 3.1.1 "Apparat bzw. Gerät" und 3.1.2 "Umwelt" an die im Internationalen Elektrotechnischen Wörterbuch enthaltenen entsprechenden Definitionen angepasst und der Anhang ZZ gestrichen.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 50121-2 VDE 0115-121-2:2016-01
Gegenüber DIN EN 50121-2 (VDE 0115-121-2):2016-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Umstellung der normativen Verweisungen wieder in undatierte Verweisungen;
b) Änderung der Definitionen 3.1.1 und 3.1.2;
c) Streichung von Anhang ZZ.
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