DIN EN 61800-2 VDE 0160-102:2016-08
Drehzahlveränderbare elektrische Antriebe
Teil 2: Allgemeine Anforderungen – Festlegungen für die Bemessung von Niederspannungs-Wechselstrom-Antriebssystemen mit einstellbarer Frequenz
(IEC 61800-2:2015); Deutsche Fassung EN 61800-2:2015
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2016 -08
VDE-Artnr.: 0100329
Ende der Übergangsfrist:
2024-04-07
Dieser Teil der DIN EN 61800 legt allgemeine Anforderungen für drehzahlveränderbare elektrische Wechselstrom-Antriebssysteme (Power Drive Systems, PDS), die einen Leistungshalbleiter-Umrichter und Einrichtungen für dessen Regelung, Schutz, Überwachung und Messung und auch einen Wechselstrommotor oder mehrere Wechselstrommotoren einschließen, fest. Sie gilt für Systeme, die an Netzversorgungsspannungen bis 1 kV Wechselstrom, 50 Hz oder 60 Hz, angeschlossen werden. Diese Internationale Norm dient dazu, eine umfassende Liste von Anforderungen zu erstellen, die als Spezifikation zwischen Käufer und Hersteller verwendet werden kann. Für einige Aspekte, die in spezifischen PDS-Produktnormen innerhalb der Normenreihe IEC 61800 behandelt werden, gibt diese Norm eine kurze Einführung und verweist auf detaillierte Anforderungen in diesen Produktnormen. Diese Norm ist somit ein hilfreiches Spezifikationswerkzeug, wenn drehzahlveränderbare elektrische Antriebssysteme in eine Endanwendung einzubauen sind oder deren Anwendung als Komponente erfolgt. Relevante Anwendungen sind: Aufzüge und Hubwerke, Maschinen, Fördereinrichtungen, Schaltanlagen, Heizung und Lüftung, Pumpen, Wind- und Gezeitenkraftwerke.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 61800-2 VDE 0160-102:1999-08
Gegenüber DIN EN 61800-2 (VDE 0160-102):1999-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) redaktionelle Verbesserungen innerhalb des gesamten Dokumentes;
b) Aktualisierung der Beschreibung der Topologie von PDS;
c) Aktualisierung von Anforderungen an die umweltverträgliche Produktgestaltung;
d) Aufnahme von Anforderungen für explosionsfähige Umgebung;
e) Aktualisierung der Prüfungsanforderungen durch Verknüpfungen mit Konstruktionsanforderungen;
f) Aktualisierung der Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumentation;
g) Entfernen der informativen Anhänge A bis G.