Cover DIN EN 62305-2 VDE 0185-305-2 Beiblatt 3:2013-12
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DIN EN 62305-2 VDE 0185-305-2 Beiblatt 3:2013-12

Blitzschutz

Teil 2: Risiko-Management – Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2)

Art/Status: Norm, gültig
Ausgabedatum: 2013 -12
VDE-Artnr.: 0100186

Inhaltsverzeichnis

Anhang B in DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) sieht vor, dass andere Werte, als die dort aufgeführten, ausgewählt werden dürfen, sofern sie begründet sind.
In Anhang C in DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) heißt es, dass abweichende Werte von jedem Nationalen Komitee oder nach einer detaillierten Untersuchung ausgewählt werden dürfen.
In diesem Beiblatt werden die Tabellen aus DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) Anhang B und Anhang C ergänzt bzw. modifiziert, um den baulichen, technischen und administrativen Gegebenheiten und Besonderheiten in Deutschland besser zu entsprechen. Weiterhin werden auch die in Deutschland vorhandenen Erfahrungen und üblicherweise getroffenen Einschätzungen hinsichtlich der Schadenswahrscheinlichkeiten und der Verluste angemessen berücksichtigt.
Das Vorgehen beim Risiko-Management für den Fall von explosionsgefährdeten Anlagen ist in DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) nur unvollkommen und zu allgemein dargestellt. Anhang NX stellt ein solches Vorgehen im Detail und beispielhaft dar. Zwei Fallstudien (Anhang EX) ergänzen diese Darstellung.
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit ergeben, zu beachten. Daraus ergibt sich üblicherweise bei Blitzschutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche mindestens die Schutzklasse II.
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 2) beschreiben typische Schutzmaßnahmen für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen zur Erreichung der Schutzziele.
Mit Hilfe der Anhänge NX und EX kann die Wirksamkeit der sich aus den oben genannten gesetzlichen Vorgaben ergebenden Schutzmaßnahmen dargestellt und überprüft werden. Die normativen Vorgaben gelten als erreicht, wenn die tolerierbaren Risiken für alle relevanten Schadensarten sicher erreicht oder unterschritten werden.

Dieses Dokument wird folgenden, in Fettschrift gekennzeichneten, Fachgebiet(en) zugeordnet:

91 BAUWESEN. BAUSTOFFE
91.040 Gebäude. Bauwerke
91.060 Bauwerksteile
91.080 Baustrukturen
91.090 Außenkonstruktionen
91.120 Schutz von und in Gebäuden
91.140 Haustechnik
91.160 Beleuchtung
91.200 Bautechnologie

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