DIN EN 62282-5-1 VDE 0130-5-1:2013-07
Brennstoffzellentechnologien
Teil 5-1: Portable Brennstoffzellen-Energiesysteme – Sicherheit
(IEC 62282-5-1:2012); Deutsche Fassung EN 62282-5-1:2012
Art/Status:
Norm,
zurückgezogen
Ausgabedatum: 2013 -07
VDE-Artnr.: 0100171
Ende der Übergangsfrist:
2021-05-17
Teil 5-1 der IEC 62282-Reihe beschreibt portable Brennstoffzellen-Energiesysteme, deren Konstruktion, Kennzeichnung und Prüfanforderungen. Portabel bedeutet hier: nicht fixiert oder auf andere Weise an einen speziellen Ort gebunden und nicht dauerhaft an das elektrische Verteilungsnetz oder ein öffentliches Brennstoffversorgungssystem angeschlossen. Die Anwendung beschränkt sich auf Systeme mit einer Bemessungsspannung von bis zu AC 600 V oder DC 850 V für den Einsatz innerhalb geschlossener Räume wie auch im Freien.
Für den Einsatz an gefahrbringenden Orten mössten zusätzliche Schutzmaßnahmen realisiert werden (IEC 60079-0). Ebenfalls ausgenommen sind Anwendungen zum Antrieb von Straßenfahrzeugen und für den Gebrauch an Bord von Passagierflugzeugen.
Hinsichtlich der Brenn- und Ausgangsstoffe wird eine definierte Auswahl normativ berücksichtigt.
Dieses Normdokument ist eine Ersetzung für:
DIN EN 62282-5-1 VDE 0130-501:2008-03
Gegenüber DIN EN 62282-5-1 (VDE 0130-501):2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) normative Verweisungen und Begriffe wurden aktualisiert (z. B. Gefährdungsbereich, Mikro-Brennstoffzellen-Energiesysteme, transportable Anlagen usw.);
b) 4.2.2 weist nun hin auf eine alternative Testmethode, in Beantwortung eines Kommentars;
c) der Grenzwert für entflammbare Atmosphären wurde in 4.5.4 und in 7.20 von 50 % LFL auf 25 % LFL reduziert;
d) 4.14 und die zugehörigen Prüfungen in 7.22 wurden aktualisiert, um mehr Arten von Abgasen und Prüfkriterien zu umfassen zur Feststellung, ob ein System für den Betrieb innerhalb geschlossener Räume oder auch im Freien geeignet ist;
e) die spezifischen Kriterien für Anforderungen an Sauerstoffsensoren in 7.21 wurden überarbeitet;
f) 7.18 wurde aktualisiert durch eine neue Prüfmethode und neue Fallhöhen in Beantwortung eines Kommentars;
g) Tabelle 1 wurde hinzugefügt und legt Begrenzungen für Abgas-Emissionen fest, wobei die Grenzwerte aus der Norm über Mikro-Brennstoffzellen-Energiesysteme entnommen sind.